Hausangestellte: Mindestlohn steigt

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft gelten auch in den nächsten drei Jahren Mindestlöhne. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Normalarbeitsvertrag der Branche bis Ende 2022 zu verlängern. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne um 1,6 Prozent erhöht.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft gelten auch in den nächsten drei Jahren Mindestlöhne. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Normalarbeitsvertrag der Branche bis Ende 2022 zu verlängern. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne um 1,6 Prozent erhöht.

Hintergrund sind die zahlreichen Verstösse gegen die minimalen Lohnbestimmungen, die die tripartite Kommission des Bundes in den letzten Jahren festgestellt hatte. Wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten geht der Bundesrat auch davon aus, dass beim Wegfall des Mindestlohnes die Missbrauchsgefahr steigen würde.

Damit sind die Voraussetzungen für die Verlängerung des Normalarbeitsvertrags erfüllt. Diese sind in den flankierenden Massnahmen festgelegt. Die Erhöhung der Mindestlöhne bildet die Nominallohnentwicklung ab. Für Ungelernte beträgt der Mindestlohn ab 2020 19.20 Franken, für Gelernte bis zu 23.20 Franken.

In der Vernehmlassung sind die Massnahmen mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Die SVP lehnt die Verlängerung grundsätzlich ab, während sich verschiedene Wirtschaftsverbände und auch die FDP vor allem kritisch zur Erhöhung des Mindestlohns äusserten. Der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte in Privathaushalten gilt seit 2011.

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