Höhere Hangbeiträge schon ab 2015?

Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) fordert in einer Motion, dass die höheren Hangbeiträge für Hanglagen ab 50% Neigung ab 2015 zu entrichten sind.

Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) fordert in einer Motion, dass die höheren Hangbeiträge für Hanglagen ab 50% Neigung ab 2015 zu entrichten sind.

Er schreibt in der Begründung: «Es ist nicht akzeptabel, dass der Wille des Parlaments, die Aufwendungen der Berglandwirtschaft fair zu entgelten, missachtet wird und diese Zahlungen erst ab 2017 entrichtet werden sollen.» Die Bewirtschaftung von Flächen in Hanglagen sei sehr aufwendig und zum grössten Teil Handarbeit.

Die künftige Nutzung dieser Flächen sei sehr wichtig, um deren Verwaldung und Verbuschung zu verhindern. Von Siebenthal hatte im Jahr 2009 in einer Motion gefordert, dass die AP  14–17 der erschwerten Bewirtschaftung in besonders steilen Lagen Rechnung tragen muss. Der Vorstoss fand in beiden Räten eine Mehrheit. Ab 2017 soll es für Flächen ab 50% Neigung 1000 Fr./ha geben.

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