Hohe Regressforderung nach Hofbrand

Nach einer Arbeit, die ein junger Landwirt 2013 nach gängiger Praxis ausführte, ist der Hof seiner Familie in Möriken in Brand geraten. Trotz getroffener Sicherheitsmassnahmen verurteilte ihn das Bezirksgericht Lenzburg der Fahrlässigkeit, was nebst der Busse eine happige Rückforderung von 600'000 Franken der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) zur Folge hat.

Nach einer Arbeit, die ein junger Landwirt 2013 nach gängiger Praxis ausführte, ist der Hof seiner Familie in Möriken in Brand geraten. Trotz getroffener Sicherheitsmassnahmen verurteilte ihn das Bezirksgericht Lenzburg der Fahrlässigkeit, was nebst der Busse eine happige Rückforderung von 600'000 Franken der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) zur Folge hat.

Die Grossräte Ralf Bucher (CVP, AG) und Alois Huber (SVP, AG) bezweifeln, dass die Regressforderungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sie wollen vom Regierungsrat wissen, ob der junge Landwirt wirklich fahrlässig gehandelt hat und ob Anpassungsbedarf beim Gebäudeversicherungsgesetz besteht. Landwirte und auch Stallbaufirmen arbeiteten mit funkensprühenden Geräten, ohne das Gülleloch oder offene Spaltenböden abzudecken. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) weise zumindest auf ihrer Homepage nicht auf eine Explosions- oder Brandgefahr hin.

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