IBR-Fall hat keine weiteren Folgen

Im Rahmen des Überwachungsprogrammes bei Rinderaborten wurde im Dezember 2020 bei einer Kuh im Kanton Graubünden IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) festgestellt.

Die Kuh wurde geschlachtet und der betroffene Betrieb gesperrt. Zur weiteren Abklärung wurden Proben der betroffenen Kuh und von allen Tieren, die mit ihr Kontakt hatten, untersucht.

Gestützt auf die Laboruntersuchungen und nach Ausschluss anderer möglicher Eintragsquellen wie über importierte Tiere handelt es sich bei dieser Kuh laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) um einen sogenannten «singleton reactor» (Einzeltierreagent).

Solche Fälle sind auch in Europa bekannt. Daraus schliesst das BLV, dass keine Einschleppung von IBR in die Schweiz stattgefunden hat. Alle Sperren konnten unterdessen aufgehoben werden; es gelten also keine weiteren Einschränkungen für Tierverkehr und Sömmerung. 

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