
Das Einfangen von Wildtieren ohne Bewilligung ist verboten. (Symbolbild)
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Am 1. Dezember 2025, wurde das Amt für Wald und Natur (WNA) informiert, dass ein junger, illegal auf Freiburger Gebiet gefangener Luchs ohne Bewilligung in die Tierpflegestation Erminea in Chavornay VD, das nicht für die Haltung von Luchsen zugelassen ist, gebracht worden war. Auf Anordnung des WNA wurde das Tier rasch geborgen und in seinem natürlichen Lebensraum freigelassen.
Einfangen ist strafbar
Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es strengstens verboten, ein Wildtier ohne vorherige Bewilligung zu fangen oder zu transportieren. Jeder Verstoss gegen diese Bestimmungen kann zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Das Einfangen von Wildtieren stelle zudem ein mögliches Risiko für die betroffenen Personen als auch für die betreffenden Tiere dar.
Stabile Luchspopulation
Das Amt für Wald und Natur des Kantons Freiburg führte im Winter 2023-2024 ein Monitoring des Luchses in den Voralpen durch. So wurden wichtige Informationen zur Entwicklung, Verbreitung und räumlichen Nutzung des Luchsbestands ermittelt. Mit 19 Luchsen in den Freiburger Voralpen gilt die Luchspopulation als stabil.
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