
Gegen die Kiesgrube «Beichfeld» waren zwei Beschwerden von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern eingegangen. (Symbolbild)
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Im Gebiet «Beichfeld» in Walperswil BE soll eine neue Kiesgrube entstehen. Das Projekt umfasst neben dem Kiesabbau eine Abfalldeponie für unverschmutzten Aushub, einen Bodenumschlagplatz (BUP) für Bodenaufwertungen und eine Zufahrtsstrasse zur Erschliessung des Standorts.
Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) hat dafür am 30. Januar 2025 eine kantonale Überbauungsordnung beschlossen und gleichzeitig die Baubewilligungen erteilt. Gegen das Vorhaben waren zwei Beschwerden von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern eingegangen», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Der Regierungsrat hat diese Überbauungsordnung «Beichfeld» nun bestätigt.
Vorhaben im kantonalen Interesse
Der Regierungsrat teile die Einschätzung der DIJ, wonach ein kantonales Interesse am Vorhaben bestünde. «Dieses ist notwendig, um den bestehenden Engpass an Kiesressourcen und Deponievolumen in der Region zu entschärfen», schreibt der Kanton. Mit dem BUP könne aus regionalen Bautätigkeiten anfallendes Aushubmaterial zwischengelagert, aufbereitet und danach auf Landwirtschaftsflächen ungenügender Qualität in der Region ausgebracht werden.
Auflage zum Verkehr
Der Regierungsrat hat auf die Einwände der Anwohner reagiert und den Entscheid der DIJ um eine Verkehrsauflage ergänzt. Damit wird die Betreiberin der Anlage verpflichtet, den von ihr prognostizierten jährlichen Lastwagenverkehr gemäss Umweltverträglichkeitsbeurteilung einzuhalten. Die Betreiberin müsse die jährlichen Fahrten den zuständigen Baupolizeibehörden jeweils bis Ende Januar des Folgejahres melden.
Der Kanton ergänzt, dass der Entscheid des Regierungsrats innerhalb von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden kann.