Personen, die gesundheitliche Schäden durch Pflanzenschutzmittel davongetragen haben, können in Frankreich jetzt Unterstützung aus einem speziellen Entschädigungsfonds erhalten.
Die Regierung will damit Nachteile für die Betroffenen und vor allem für Landwirte ausgleichen, bürokratische Hürden abbauen und die Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten verbessern. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung des Fonds in die Hände der landwirtschaftlichen Sozialkasse (MSA) gelegt.
Entschädigungen erhalten können Versicherte der MSA sowie der Pflichtversicherungssysteme gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit gesundheitliche Schäden durch Pflanzenschutzmittel erlitten haben. Selbstständige, die vor 2002 in den Ruhestand eingetreten sind, können für sich und ihre Angehörigen ebenfalls Anträge stellen. Auch Kindern, die während der Schwangerschaft durch eine berufliche Exposition ihrer Eltern geschädigt wurden, soll der Fonds offenstehen.
Nicht profitieren können hingegen Personen, denen zuvor eine Entschädigung für eine Berufskrankheit verweigert wurde. Auch Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie im Rahmen von Sondersystemen Versicherte sind von einer Unterstützung aus diesem Fonds ausgeschlossen.
Finanziert wird der Entschädigungsfonds durch Beiträge der Versicherungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie Abgaben auf die Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln. Nicht beteiligt ist der Staat, was von Betroffenen und Herstellern kritisiert wurde.
Der Verband der Pflanzenschutzmittelhersteller (UIPP) wies daraufhin, dass Zulassung und Vermarktung durch die Behörden kontrolliert würden. Er forderte zudem, die Höhe der Abgaben am tatsächlichen Bedarf des Fonds auszurichten. Die Organisation zur Unterstützung der Opfer von Pflanzenschutzmitteln (Phyto-Victimes) begrüsste die Möglichkeiten für Ruheständler und ihre Angehörigen sowie geschädigte Kinder. Nach ihren Angaben können künftig auch Selbständige aus der Landwirtschaft, die geringfügigere Schäden durch Pflanzenschutzmittel erlitten haben, einen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen.

Wenn sich die Landwirtschaft dessen bewusst wäre, würden sie nicht nur "schützen was sie lieben" sondern vor allem sich selber. Die gesundheitlichen Auswirkungen bei den Anwendern wird unterschätzt.