Kritik an Weideschlachtung

Der Schweizer Tierschutz (STS) begrüsst insgesamt die beschlossene Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts. Kritikpunkte gebe es bei den Beschlüsse zur Weideschlachtung und den landwirtschaftlichen Kontrollen.

Der Schweizer Tierschutz (STS) begrüsst insgesamt die beschlossene Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts. Kritikpunkte gebe es bei den Beschlüsse zur Weideschlachtung und den landwirtschaftlichen Kontrollen.

Insgesamt zeigt sich der Schweizer Tierschutz (STS) zufrieden mit der beschlossenen Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts, schreibt die Organisation. Es würden damit in verschiedenen Bereichen von Tierhaltung, Transport und Schlachtung wesentliche, tierschutzrelevante Fortschritte erzielt, so zum Beispiel bei der muttergebunden Kälberaufzucht. Diese sei ein Meilenstein für die Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung. Durch die Fütterung mit Muttermilch könnten jetzt gesunde, widerstandsfähige Tiere unter natürlichen Bedingungen heranwachsen und der Antibiotikaeinsatz könne reduziert werden.

Auch Hofschlachtungen begrüsst der STS grundsätzlich, da sie die die Belastungen für das Tier durch den Wegfall des Transports zum Schlachtbetrieb verringern. Dies gelte insbesondere für das Betäuben mittels Bolzenschuss, aber nur eingeschränkt bei der Weideschlachtung, also beim Schiessen von Rindern mit dem Gewehr. Die Weideschlachtung müsse unter strengsten Vorgaben und Kontrollen stattfinden, schreibt der STS. Was landwirtschaftliche Kontrollen angeht spricht sich der STS klar gegen Verwaltungskontrollen aus, diese würden gesetzliche Grundkontrollen keinesfalls ersetzen.


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