Für das Bundesgericht ist der Lärm, den die Rotoren von Windkraft-Anlagen verursachen, eine ernstzunehmende Sache. Deshalb verlangt es von Expertisen über die Lärmbelastung solcher Anlagen in der Nacht besonders hohe Anforderungen.
In einem Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass eine einzige Messung nicht relevant für die gesamte Nachtlärmbelastung sei. Die Richter fordern deshalb eine Analyse mehrerer Messungen, die bei unterschiedlichen Windstärken vorgenommen werden müssen.
Damit gab das Bundesgericht einer Walliserin Recht, die seit mehreren Jahren gegen die Einrichtung des Windparks Dents du Midi kämpft. Die Frau wohnt in der Nähe der geplanten Anlage und fürchtet sich vor dem Lärm der Rotoren.
Die Walliser Regierung und das Walliser Kantonsgericht teilten die Befürchtungen der Anwohnerin nicht und verweigerten ihr sogar die Einsprache-Legitimation. Dies, weil sie mehr als einen Kilometer von den beiden Windrädern entfernt wohne.
Das Kantonsgericht stützte sich bei seinem Entscheid auf eine Studie, welche zum Schluss kam, dass der Windpark keine wahrnehmbare Lärmbelästigung für die Frau darstelle und ihre Ruhe deshalb nicht störe. Das Bundesgericht befand diese Studie als «in mehreren Punkten unvollständig».
Der Fall wurde zur Neubeurteilung ans Walliser Kantonsgericht zurückgewiesen. Dieses muss nun unter den neuen Gesichtspunkten erneut darüber befinden, ob die Frau einspracheberechtigt ist. Die Realisierung des Projekts dürfte sich damit erneut verzögern.