Lärm von Windkraft-Anlagen ist laut Bundesgericht ernst zu nehmen

Für das Bundesgericht ist der Lärm, den die Rotoren von Windkraft-Anlagen verursachen, eine ernstzunehmende Sache. Deshalb verlangt es von Expertisen über die Lärmbelastung solcher Anlagen in der Nacht besonders hohe Anforderungen.

sda |

Für das Bundesgericht ist der Lärm, den die Rotoren von Windkraft-Anlagen verursachen, eine ernstzunehmende Sache. Deshalb verlangt es von Expertisen über die Lärmbelastung solcher Anlagen in der Nacht besonders hohe Anforderungen.

In einem Urteil kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass eine  einzige Messung nicht relevant für die gesamte Nachtlärmbelastung  sei. Die Richter fordern deshalb eine Analyse mehrerer Messungen,  die bei unterschiedlichen Windstärken vorgenommen werden müssen.

Damit gab das Bundesgericht einer Walliserin Recht, die seit  mehreren Jahren gegen die Einrichtung des Windparks Dents du Midi  kämpft. Die Frau wohnt in der Nähe der geplanten Anlage und fürchtet  sich vor dem Lärm der Rotoren.

Die Walliser Regierung und das Walliser Kantonsgericht teilten  die Befürchtungen der Anwohnerin nicht und verweigerten ihr sogar  die Einsprache-Legitimation. Dies, weil sie mehr als einen Kilometer  von den beiden Windrädern entfernt wohne.

Das Kantonsgericht stützte sich bei seinem Entscheid auf eine  Studie, welche zum Schluss kam, dass der Windpark keine wahrnehmbare  Lärmbelästigung für die Frau darstelle und ihre Ruhe deshalb nicht  störe. Das Bundesgericht befand diese Studie als «in mehreren  Punkten unvollständig».

Der Fall wurde zur Neubeurteilung ans Walliser Kantonsgericht  zurückgewiesen. Dieses muss nun unter den neuen Gesichtspunkten  erneut darüber befinden, ob die Frau einspracheberechtigt ist. Die  Realisierung des Projekts dürfte sich damit erneut verzögern.

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