Landabtausch: Parlament für mehr Spielraum

blu/sda |

Das Parlament möchte mehr Spielraum beim Abtausch zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Sömmerungsflächen. Es hat eine entsprechende Motion von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) an den Bundesrat überwiesen.

Die grosse Kammer nahm am Mittwoch als Zweitrat den Vorstoss mit 98 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Der Ständerat hatte die Motion in der Sommersession 2022 mit 24 zu 12 Stimmen angenommen. Nun ist der Bundesrat am Zug. Er muss bei Meliorationen, Gewässerrevitalisierungsprojekten und der Ausscheidung von Gewässerräumen Abtausche ermöglichen.

Akzeptanz erhöhen

Die bürgerliche Mehrheit im Parlament war der Meinung, dass der geltende Rechtsrahmen problematisch sei und den verschiedenen Situationen vor Ort nicht mehr gerecht werde. Mit einer Neuregelung könne die Akzeptanz durch die Landwirtschaft bei Gewässerrevitalisierungen erhöht werden.

Der Bundesrat lehnte zusammen mit einer Minderheit von SP, Grüne und GLP den Vorstoss ab mit der Begründung, eine Flexibilisierung würde schweizweit zu einer Ungleichbehandlung führen für Betriebe im Talgebiet ohne angrenzende Sömmerungsgebiete. Der Grundsatz der traditionell alpwirtschaftlich genutzten Fläche würde damit faktisch aufgegeben.

Flächengleicher Abtausch

In den Kantonen bestehe ein erhebliches Bedürfnis, die Gesetzgebung an die veränderten Verhältnisse anzupassen, schreibt Schmid in seiner Motion. «Von der Landwirtschaft wird heute Effizienz und Zukunftstauglichkeit gefordert. Das wird mit Strukturverbesserungsmassnahmen von Bund und Kantonen gefördert, gleichzeitig jedoch faktisch wieder blockiert», heisst es weiter. Zudem sind auch Gewässerrevitalisierungen ein öffentliches Interesse.

Ohne Änderung der gesetzlichen Grundlagen kann derzeit kein flächenmässiger Ausgleich oder Abtausch erfolgen. «Damit wird die Umsetzung von Strukturverbesserungsmassnahmen wie auch die Realisierung von Gewässerrevitalisierungen sowie die Ausscheidung von Gewässerräumen erheblich erschwert», hält Schmid fest. Mit der Motion soll eine Anpassung oder ein Abtausch nur in maximal gleicher Fläche möglich sein, damit die landwirtschaftliche Nutzfläche gesamthaft nicht zunimmt (flächengleicher Abtausch).

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