Das geltende Landesversorgungsgesetz soll modernisiert und auf die globalisierte Wirtschaft ausgerichtet werden. Trotz Einigkeit in den grossen Linien streiten sich National- und Ständerat über die Bevorzugung der Landwirtschaft. Der Nationalrat hat am Mittwoch auf seiner Position beharrt.
Streit gibt darüber, welche Lasten bei der Pflichtlagerhaltung die Wirtschaft und welche der Bund zu tragen hat. Der Nationalrat will im Gegensatz zum Ständerat und zum Bundesrat, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine Garantiefonds-Beiträge erhoben werden dürfen.
Kosten nicht Landwirtschaft überwälzen
Der Nationalrat hat seine Position am Mittwoch mit 99 zu 77 Stimmen bei 7 Enthaltungen bekräftigt. Diese Kosten könnten nicht auf die Landwirtschaft überwälzt werden, sondern müssten vom Bund übernommen werden. Aus den Garantiefonds deckt die Wirtschaft Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren.
Vergeblich argumentierte die vorberatende Kommission, dass die Landwirtschaft mit dem Entscheid des Nationalrats gegenüber anderen Branchen bevorzugt werde. Bundesrat Johann Schneider-Ammann scheiterte mit dem Argument, dass es lediglich um die Möglichkeit gehe, einen solchen Fonds zu schaffen. Krisen seien derzeit glücklicherweise keine auszumachen. Die Kostenargumente der Minderheit seien daher unbegründete Angstmacherei.
Mit dieser Differenz geht die Vorlage zurück an den Ständerat.
Waldwirtschaft muss Beitrag leisten
Hingegen räumte der Nationalrat bei der Waldwirtschaft eine Differenz aus dem Weg. Mit 105 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgte er dem Ständerat und dem Bundesrat. Gemäss Gesetz kann nun zur Abgeltung vermehrter Waldnutzung für die Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung ein Ausgleichsfonds geschaffen werden.
In seiner ersten Beratung hatte der Nationalrat entschieden, die Vorgabe aus dem Gesetz streichen, um die vielerorts ohnehin kaum rentable Holzwirtschaft zu entlasten.
Über die Grundzüge des totalrevidierten Landesversorgungsgesetzes sind sich die Räte einig. Dieses unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen. Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern wird flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten gewährleistet. Der Bundesrat hat auch die Möglichkeit, das Funktionieren kritischer Infrastrukturen sicherzustellen.