Am Landsgemeindesonntag wurde in Glarus unter anderem über die Zukunft der drei Glarner Gemeinden abgestimmt. Die Landsgemeinde hat entschieden, den Steuerfuss bei 58 Prozent zu belasten. Mit der Möglichkeit Parlamente in den drei Gemeinden einzuführen traf sie einen Grundsatzentscheid.
Die Landsgemeinde ist das oberste gesetzgebende Organ des Gebirgskantons. Alle Stimmberechtigten können sich auf dem Holzring mitten in Glarus unmittelbar an der Gesetzgebung beteiligen und vor Ort Änderungsanträge stellen – ein Szenario welches an keiner Urne möglich ist. Heuer berieten sie in insgesamt zwölf Traktanden unter anderem über Gemeindeparlamente, Steuern und Finanzausgleich. Als Ehrengast wurde auch die neue Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in den Ring eingeladen.
Tradition seit 1387
Die Glarner Landsgemeinde findet jeweils am ersten Sonntag im Mai statt. Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann eröffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen.
An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht „zu raten, zu mindern und zu mehren“. Das heisst, sie können zu jedem Sachgeschäft das Wort verlangen und Änderungen beantragen. Es sind zudem Anträge auch auf Verschiebung, Rückweisung oder Ablehnung möglich.
Das älteste Zeugnis einer Versammlung zu den Landessatzungen stammt vom 11. März 1387. Mit der Landsgemeinde ist auch ein Volksfest in der Stadt Glarus verbunden, nach der Landsgemeinde isst man traditionell die Chalberwurst,
Erster Kanton mit Stimmrechtalter 16
Schon oft sorgte die Glarner Landsgemeinde für wegweisende Entscheide – etwa mit der Einführung des Stimmrechtsalters 16 oder mit der radikalen Gemeindestrukturreform. Diese war schweizweit einzigartig. Aus 25 Ortsgemeinden wurden 2011 die drei Einheitsgemeinden Glarus Süd, Glarus und Glarus Nord. Seither nahm jedoch die Stimmbeteiligung an den Gemeindeversammlungen stark ab.
Die Stimmberechtigten sollten nun für eine bessere politische Partizipation einen Grundsatzentscheid zur Einführung von Gemeindeparlamenten fällen. Darauf soll später eine Totalrevision des Gemeindegesetzes aufgebaut werden. Gleich drei Vorschläge standen zur Debatte.
Kein Zwang zur Einführung von Gemeindeparlamenten
Grundsätzlich wollten alle dasselbe: Bürgerinnen und Bürger sollen sich stärker mit der kommunalen Politik auseinandersetzen. Seit der radikalen Gemeindestrukturreform von 25 auf drei Gemeinden von 2006 nahm die Stimmbeteiligung an den Gemeindeversammlungen stark ab.
Die SP wollte deshalb in ihrem Antrag den Gemeinden vorschreiben, ein Parlament einzuführen. Ausserdem forderte sie Referenden an der Urne. Sie kritisierte, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Bevölkerung an den Gemeindeversammlungen teilnehme und die kommunale Politik deshalb die breite Meinung nicht genügend repräsentiere. Dieser Antrag wurde deutlich abgelehnt.
In einem anderen Antrag fordern 17 Landrätinnen und Landräte quer durch alle Parteien weniger Vorgaben durch den Kanton und damit mehr Freiheiten für die Gemeinden, ihre Legislatur auszugestalten. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Sasi Subramaniam
Glarnerinnen und Glarner beschliessen Grundsatzentscheid
Regierung und Landrat (Kantonsparlament) waren ebenfalls für die Einführung von Gemeindeparlamenten. Diese sollen den Gemeinden jedoch nicht aufgezwungen werden. Die traditionelle Gemeindeversammlung soll ebenfalls möglich sein. Referenden sollen demnach auch möglich sein, allerdings nicht an der Urne, sondern an der Gemeindeversammlung. Analog dem zweiten Antrag sollen unnötige kantonale Vorschriften entfernt werden.
Die Glarnerinnen und Glarner folgten schliesslich dieser Empfehlung von Regierung und Landrat und beschlossen damit einen Grundsatzentscheid. Darauf soll die künftige Totalrevision des Gemeindegesetzes aufgebaut werden.
Keine Steuersenkung: Landsgemeinde folgt dem Landrat
Die Glarner SVP forderte im Ring eine Senkung des Steuerfusses um 1,5 Prozent. Sie nannte Kostenzunahmen aus der allgemeinen Teuerung als Belastung genug für die Glarnerinnen und Glarner. Weiter bezeichnete der SVP-Landrat Peter Rothlin die stetige Diskussion um die Kantonskasse ein «Gejammere». Seit 18 Jahren werde Schlimmes prophezeit, seit 18 Jahren werde mit einem Überschuss abgeschlossen.
Der Landrat hingegen empfahl hingegen den Steuerfuss zu belassen. Erst letztes Jahr hatte die Bevölkerung einer Erhöhung des Steuerfusses von 53 auf 58 Prozent zugestimmt.
Die Glarner Stimmbevölkerung ist nach einer Debatte um den kantonalen Steuerfuss dem Landrat deutlich gefolgt und hat nun die bisherigen 58 Prozent bestätigt.
