
Polizeien und Feuerwehren beobachten mehr Akkubrände bei E-Bikes und E-Trottinetts.
pixabay
Der Akku stand plötzlich schief. Als ein Leser des «Schweizer Bauer» aus der Region Bern seinen älteren Akkuschrauber zum Laden auf den Tisch stellte, bemerkte er, dass dessen Batterie unten beschädigt war. Eine Zelle hatte sich aufgebläht. Er schloss das Gerät nicht mehr ans Ladegerät an – und hatte womöglich Glück. Ein solcher Defekt kann beim Laden einen Brand auslösen, obwohl der Akku noch funktionierte.
Entzündung möglich
Lithium-Ionen-Akkus stecken längst nicht nur in Werkzeugen, sondern auch in Motorsägen, Fütterungsrobotern und elektrischen Hofladern. Bei Stürzen, Hitze oder technischen Fehlern können ihre energiereichen Zellen überhitzen. Im Extremfall entzündet sich der Akku. Platziert neben Holz, Stroh, Staub oder Treibstoff droht ein Gebäudebrand. Das ist natürlich das Extremszenario.
Es gibt aber bereits Fälle, in denen Gebäudeversicherungen die Leistungen gekürzt haben, wenn Akkus fahrlässig ohne Aufsicht geladen wurden und dadurch in Brand gerieten. Polizeien und Feuerwehren beobachten mehr Akkubrände bei E-Bikes und E-Trottinetts. Die Kantonspolizei Bern berichtete gegenüber Nau.ch von gehäuften Fällen in diesem Bereich.
Tagsüber laden
Zusätzliche Vorsicht ist bei Billigakkus und Ladegeräten aus unbekannten Quellen geboten. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat warnt bei Direktkäufen über nicht europäische Plattformen vor Produkten mit lückenhaften Sicherheitsprüfungen. Nicht jedes günstige Importgerät ist mangelhaft, doch Schnäppchen bergen Risiken.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) empfiehlt, Akkus auf nicht brennbarer Unterlage und mit Abstand zu brennbarem Material zu laden, möglichst in einer geeigneten feuerfesten Ladebox. Laden sollte man tagsüber, wenn jemand reagieren kann – nicht unbeaufsichtigt über Nacht. Wichtig sind zugelassene Ladegeräte und Herstellervorgaben. Nach Ladeende Akku und Ladegerät trennen und das Ladegerät ausstecken, sofern der Hersteller nichts anderes vorsieht. Aufgeblähte oder beschädigte Akkus gehören nicht mehr ans Netz, sondern fachgerecht entsorgt. Die Betonung liegt auf fachgerecht: Nicht selten geraten Kehrrichtsammlungen wegen alten Akkus im Abfall in Brand.