Aufpassen bei Anhängerbremsen

Seit dem 1. Mai 2019 müssen neue land- und forstwirtschaftlichen Anhänger mit einem Garantiegewicht von 8 Tonnen mit einer Zweileiter-Bremse ausgerüstet sein. Dies sei noch nicht überall angekommen und müsse von Bauern überprüft werden, teilt der Schweizerische Verband für Landtechnik.

Seit dem 1. Mai 2019 müssen neue land- und forstwirtschaftlichen Anhänger mit einem Garantiegewicht von 8 Tonnen mit einer Zweileiter-Bremse ausgerüstet sein. Dies sei noch nicht überall angekommen und müsse von Bauern überprüft werden, teilt der Schweizerische Verband für Landtechnik.

Die Regelung in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenverkehrsfahrzeuge (VTS) ist unmissverständlich: Alle seit dem 1. Mai 2019 neu in Verkehr gebrachten land- und forstwirtschaftlichen Anhänger ab einem Garantiegewicht von 8 Tonnen mit einer Betriebsbremse ausgerüstet sein, die im Zweileitersystem aufgebaut ist. 

Doch offenbar wird dies im Landmaschinenhandel nicht überall umgesetzt, wie der Schweizerische Verband für Landtechnik (SVLT) mitteilt. So würden weiterhin Neufahrzeuge mit einer hydraulischen Einleiter-Bremse angeboten. Diese Lösung sei für 30-km/h-Anhänger weiterhin möglich, da diese nicht zur Motorfahrzeugkontrolle aufgeboten würden, lautet die Begründung. «Dies ist aber nicht der Fall», macht der SVLT deutlich.

«Vorschrift für alle Anhänger ab einem Garantiegewicht von 8 Tonnen, egal ob 30 oder 40 km/h, ist eine Zweileiter-Bremse. Einzig bei der Abbremsung gibt es den Unterschied, wird doch beim 30-km/h-Anhänger eine solche von 35% (Verzögerung 2,9 m/s2) und beim 40-km/h-Anhänger eine solche von 50% (Verzögerung 5,0 m/s2) verlangt», stellt der Verband klar.

Der SVLT empfiehlt den Landwirten dringend, beim Kauf eines Anhängers besonders auf die offerierte Bremsanlage zu achten. So könnten rechtliche Probleme vermieden werden.

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