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Die Sache mit der Asche und der Entsorgung
Beim Heizen mit Stückholz, Schnitzeln oder Pellets bleibt Asche zurück – ein unscheinbarer, aber bedeutender Rückstand. Bund und Kantone schreiben deshalb klare Regeln für Lagerung und Entsorgung vor.
Frisch aus dem Heizkessel sollte Asche mindestens 48 Stunden in einem feuerfesten Behälter auskühlen.
Martin Brunner
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