Die Sache mit der Asche und der Entsorgung

Beim Heizen mit Stückholz, Schnitzeln oder Pellets bleibt Asche zurück – ein unscheinbarer, aber bedeutender Rückstand. Bund und Kantone schreiben deshalb klare Regeln für Lagerung und Entsorgung vor.

Daniel Hasler |

Asche ist der mineralische Rückstand, der bei der Verbrennung von Holz entsteht. Sie besteht im Wesentlichen aus den nicht brennbaren Bestandteilen des Holzes – hauptsächlich Kalzium, Kalium, Magnesium, Silizium und Phosphor – sowie geringen Mengen an Schwermetallen wie Zink, Kupfer oder Blei.

Art der Heizung

Laut dem Bundesamt für Umwelt Bafu unterscheidet man grundsätzlich zwischen Rost- oder Bettasche, die sich im Feuerraum absetzt und gröbere Bestandteile enthält, und Filter- oder Flugasche, die mit dem Abgasstrom mitgerissen und in Filtern abgeschieden wird.

Die Art der Heizung beeinflusst Menge und Zusammensetzung der Asche erheblich. Bei Stückgutheizungen, also klassischen Holzöfen oder Holzvergasern, liegt der Ascheanfall bei etwa 0,5 bis 1 Prozent der eingesetzten Brennstoffmasse. Wird naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt, ist die Asche relativ sauber und enthält viele Mineralstoffe. Werden jedoch behandelte oder verleimte Hölzer eingesetzt, steigt der Anteil an Schwermetallen deutlich an, was laut der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter zur Einstufung als Sonderabfall führen kann.

Mehr bei Schnitzeln

Hackschnitzelheizungen erzeugen grössere Aschemengen, typischerweise zwischen einem und 3 Prozent der Brennstoffmasse. Der Rindenanteil, die Feuchtigkeit und eventuelle Verunreinigungen der Hackschnitzel beeinflussen den Schadstoffgehalt deutlich. In grösseren Anlagen fällt zudem Filter- oder Flugasche an, die durch Abscheidung im Elektro- oder Gewebefilter gewonnen wird. Diese Fraktion ist besonders kritisch, weil sie höhere Konzentrationen von Cadmium, Zink und Blei enthalten kann.

Das Bafu weist in seinem Abfallwegweiser ausdrücklich darauf hin, dass solche Flugaschen ausschliesslich auf Deponien des Typs C abgelagert werden dürfen, da sie als schadstoffhaltiger Rückstand gelten. Pelletheizungen hingegen produzieren nur geringe Aschemengen – pro Tonne Pellets fallen laut dem Pellet-Spezialisten Nyffenegger Holz rund zwei Kilogramm an. Moderne Pelletanlagen arbeiten mit sehr sauberer Verbrennung und automatischer Entleerung, wodurch die Asche in der Regel unbedenklich ist. Dennoch gilt auch hier die Vorgabe, ausschliesslich naturbelassene Pellets aus unbehandeltem Holz zu verwenden, um eine Schadstoffanreicherung zu vermeiden.

Vorsicht Brandgefahr

Im Umgang mit Asche ist besondere Vorsicht geboten. Frische Asche kann noch Glut enthalten und Temperaturen von über 200 Grad Celsius erreichen. Sie muss in einem feuerfesten, verschliessbaren Metallbehälter aufbewahrt und mindestens 48 Stunden ausgekühlt werden, bevor sie entsorgt wird. Erst wenn sie vollständig erkaltet und in einem dichten Plastiksack verpackt ist, darf sie in den Kehricht gegeben werden, um Staubentwicklung und Brandgefahr zu vermeiden.

Die Entsorgung ist in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen klar geregelt. Aschen aus Holzfeuerungen müssen grundsätzlich auf kontrollierten Deponien abgelagert werden. Dabei gilt: Filter- oder Flugaschen gehören auf Deponien des Typs  C, während Rost- oder Bettaschen, sofern die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden, auf Deponien des Typs D oder E deponiert werden dürfen, heisst es in einer Weisung des Bafu. Für kleine Feuerungen hat sich bereits der Weg über die Kehrichtentsorgung etabliert.

Entsorgungsnachweise dokumentieren

Für private Kleinfeuerungen, wie sie in Wohnhäusern üblich sind, bestehen vereinfachte Regelungen. Kleine Mengen Holzasche aus reinen Stückgut- oder Pelletheizungen dürfen über den Hauskehricht entsorgt werden, sofern sie ausgekühlt und sicher verpackt sind. Dies bestätigen auch die kantonalen Fachstellen, etwa das Amt für Umwelt St. Gallen.

Bei grösseren Anlagen, beispielsweise landwirtschaftlichen Schnitzelheizungen für Wärmeverbunde, gelten strengere Vorgaben. Hier ist eine getrennte Sammlung der Aschefraktionen Pflicht. Filteraschen müssen in dicht verschlossenen Behältern gesammelt und durch zertifizierte Entsorger abgeführt werden.

Unternehmen wie Amstutz Holzenergie AG oder HBS Energie AG bieten für solche Fälle komplette Aschemanagementsysteme mit Absaugung, Zwischenlagerung und Transport zur Deponie an. In der Praxis bedeutet das für Betreiber, dass sie die Asche nicht nur regelmässig austragen, sondern auch die Entsorgungsnachweise dokumentieren müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

Interessante Inhaltsstoffe

Immer wieder wird diskutiert, ob Holzasche als Dünger oder Bodenverbesserer verwendet werden kann. Tatsächlich enthält sie wertvolle Mineralstoffe: rund 20 Prozent Kalziumoxid, 5 Prozent Kaliumoxid und 2 Prozent Phosphat. Theoretisch könnte sie damit zur Bodenverbesserung beitragen. Fachstellen wie dechets.ch warnen jedoch, dass Holzaschen oft erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen und daher nur nach Analyse und mit behördlicher Bewilligung landwirtschaftlich genutzt werden dürfen. Das Ausbringen im Wald oder in Gewässernähe ist in der ganzen Schweiz untersagt.

Das Bafu betont zudem, dass Holzasche kein gewöhnlicher Abfall ist, sondern ein kontrollpflichtiger Rückstand mit möglicher Umweltrelevanz. Eine unsachgemässe Entsorgung, etwa durch Verstreuen auf Feldern ohne Laboranalyse, kann zur Anreicherung von Schwermetallen im Boden und zur Belastung des Grundwassers führen. Damit bleibt das Heizen mit Holz eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieform – vorausgesetzt, die entstehende Asche wird sachgerecht behandelt und entsorgt. Wer sich an die Vorgaben von Bund und Kantonen hält, schützt nicht nur die Umwelt, sondern trägt auch dazu bei, dass der ökologische Vorteil der Holzenergie erhalten bleibt.

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