E: Neue Regeln für Güllen später

In Spanien werden die meisten Landwirte die Neuregelung für eine emissionsärmere Gülleausbringung nicht so schnell umsetzen müssen wie von der Staatsregierung vorgesehen.

In Spanien werden die meisten Landwirte die Neuregelung für eine emissionsärmere Gülleausbringung nicht so schnell umsetzen müssen wie von der Staatsregierung vorgesehen.

Seitdem das Dekret am 1. Januar in Kraft getreten ist, haben mehrere Regionalregierungen ihr Recht genutzt, eigene Regelungen zur Umsetzung zu erlassen. Demnach werden die neuen Vorgaben zur Gülleausbringung zum Beispiel in der Autonomen Region Kastilien und León erst am 1. Januar 2019 gültig. 

In Katalonien und den Kastilien La Mancha dürfen Lohnunternehmer noch bis zum 1. November dieses Jahres nach den alten Vorgaben arbeiten, Landwirte noch bis zum 31. Dezember. Andere Regionen haben zum Beispiel grosse Anteile ihrer Agrarflächen von einer Umsetzung in diesem Jahr ausgeschlossen. Mit den Erlassen wollen die Regionalregierungen den Betrieben mehr Zeit geben, ihre Ausbringtechnik an die neuen Vorgaben anzupassen. 

Dennoch ebbt im Berufsstand die Kritik nicht ab. Die Zeit sei zu knapp, um das notwendige Geld für die technische Modernisierung aufzubringen. Gemäss der Vorgabe der Staatsregierung dürfen Fördergelder der Europäischen Union nur noch an Betriebe überwiesen werden, die bei der Ausbringung von Gülle emissionsärmere Techniken nutzen. 

Maschinen zum Beispiel mit Pralltechnik, Pendelverteilung oder Güllekanonen dürfen nicht mehr zum Einsatz kommen. Damit werden EU-Vorgaben zur Emissionsminderung umgesetzt.

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