Am Strickhof wurde ein Merkblatt zu Versicherungsmöglichkeiten für Landwirtschaftsgeräte erstellt.
Folgende Punkte sind wichtig: Wenn auf dem Traktor eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist, können angehängte 3-Punkt-Geräte und Anhänger über die Police des Zugfahrzeuges eingeschlossen werden. Dabei werden eigene Maschinen zum Neuwert entschädigt und sich in Gemeinschaft befindende Maschinen zum Zeitwert.
Maschinen in Gemeinschaft können von allen in die Vollkasko des eigenen Traktors eingeschlossen oder separat versichert werden. Ist die zu versichernde Maschine sehr teuer, wird der Abschluss einer Maschinenbruchversicherung empfohlen. Werden oft Maschinen gemietet, sollten bei der Betriebshaftpflicht «Obhutschäden an fremden Maschinen» eingeschlossen werden.
