Alkoholverbot: Ausnahmen für Traktoren

Für die Landwirtschaft soll neu eine Ausnahme vom Alkoholverbot geschaffen werden. Der Bund will damit ein Begehren des Verbandes für Landtechnik umsetzen und eine Unsicherheit beseitigen.

Für die Landwirtschaft soll neu eine Ausnahme vom Alkoholverbot geschaffen werden. Der Bund will damit ein Begehren des Verbandes für Landtechnik umsetzen und eine Unsicherheit beseitigen.

Wer in der Landwirtschaft arbeite, sei heute je nach benutztem Fahrzeug mit unterschiedlichen Promillegrenzen konfrontiert, heisst es dazu in den Unterlagen zur Anhörung. Voraussetzung für die Ausnahme ist, dass das Fahrzeug - beispielsweise ein Traktor - höchstens 45 Kilometer pro Stunde fahren darf.

Vom Alkoholverbot ausgenommen werden sollen auch Fahrerinnen und Fahrer von Lastwagen, die den Arbeitsmotorfahrzeugen gleichgestellt sind. Es geht um Fahrzeuge, auf die beispielsweise eine Betonpumpe, ein Bohrgerät oder ein Kran montiert ist. Die Ausnahmen sind laut ASTRA gerechtfertigt. Langsamere Fahrzeuge stellten generell ein viel kleineres Gefährdungspotenzial dar, hiess es in der Mitteilung. Arbeitsmotorfahrzeuge seien zudem nicht primär auf Gütertransporte ausgerichtet.

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