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Landwirt muss für fremde Katze 1000 Franken zahlen
Weil ein Bauer auf seinem Betrieb fremde Büsi tolerierte, wurde ihm vom Veterinäramt die Verantwortung für diese Tiere übertragen. Dies mit der Begründung, dass er die Tiere auf seinem Betrieb toleriere und somit diesen dauerhaft auf dem Grundstück Unterschlupf gewähre. Das hatte kostspielige Konsequenzen.
Wenn man feststellt, dass sich auf dem Hof eine fremde Katze aufhält, empfiehlt das Bundesamt für Veterinärwesen (BLV), deren Halter ausfindig zu machen.
zvg
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