
Gegen Ungarn läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Sondersteuer auf die Gewinne von Supermarktketten.
KI erstellt
Ungarn hat zwei Monate Zeit, Massnahmen zu ergreifen, sonst könnte die Brüsseler Behörde den Fall an den EU-Gerichtshof übergeben.
Vertragsverletzungsverfahren
Im Juni hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eröffnet. Mit der heutigen «begründeten Stellungnahme» geht das Verfahren in die zweite Runde. Parallel läuft ein vergleichbares Verfahren wegen Handelsspannen-Beschränkung im Drogeriebereich. Die Margenbeschränkung treffe alle ausländischen Händler, aber nur einige ungarische Unternehmen, begründet die EU-Kommission ihr Vorgehen am Donnerstag. Die ungarische Regierung habe den Preisdeckel so niedrig angesetzt, dass nicht-ungarische Händler gezwungen sind, ihre Produkte mit Verlust zu verkaufen.
Ungarn behaupte weiters, dass die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis dem Gewinn der Supermärkte entspreche und ignoriere dabei zusätzliche Kosten, wie Löhne, Mieten und Steuern. Das Land gefährde damit zudem die Jobs der ungarischen Beschäftigten der betroffenen Händler.
Auch EU-Verfahren wegen Sondersteuer
Daneben läuft gegen Ungarn noch ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der in Österreich stark kritisierten ungarischen Sondersteuer auf die Gewinne von Supermarktketten. Auch hier wirft die EU-Kommission dem Land vor, ausländische Ketten zu diskriminieren. Die Spar-Gruppe hatte die Kommission hier mit Rückendeckung der heimischen Politik immer wieder zum Handeln aufgefordert. Im Juni hatte Brüssel bereits die zweite Mahnung ausgesprochen. Bei Spar erhofft man sich, dass die Kommission Ungarn zeitnah beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagt, hiess es aus dem Unternehmen am Donnerstag gegenüber der APA.
Der österreichische Handelskonzern ist in Ungarn mit einem Umsatz von umgerechnet 2,8 Mrd. Euro die Nummer zwei auf dem Lebensmittelmarkt. Die ungarische Sondersteuer für Detailhändler in Höhe von 4,5 Prozent kostete Spar im Vorjahr laut eigenen Angaben rund 75 Mio. Euro. Im September 2024 hatte die Ungarn-Tochter Spar Magyarország einen Etappensieg vor dem EuGH in Luxemburg errungen. Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 für mehrere Agrarprodukte eingeführt hatte, verstossen gegen das EU-Recht, urteilte der Gerichtshof damals.