Lebensmittel: NR-Kommission für Kompromiss bei Deklarationspflicht

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) schlägt bei der Deklarationspflicht für Lebensmittel einen Kompromiss vor: Zwar soll künftig bei vorverpackten Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe deklariert werden müssen, doch soll der Bundesrat bei verarbeiteten Produkten Ausnahmen festlegen können.

sda |

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) schlägt bei der Deklarationspflicht für Lebensmittel einen Kompromiss vor: Zwar soll künftig bei vorverpackten Lebensmitteln die Herkunft der Rohstoffe deklariert werden müssen, doch soll der Bundesrat bei verarbeiteten Produkten Ausnahmen festlegen können.

Die Kommission hat sich mit 16 zu 8 Stimmen für diesen Kompromiss ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck von Lebensmittelskandalen beschlossen, die Deklarationsregeln zu verschärfen: Die Lebensmittelhersteller sollten die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.

Der Ständerat sprach sich dagegen aus. Die Mehrheit befand, dies wäre völlig übertrieben. Als Paradebeispiel diente das Birchermüesli: Mit der Lösung des Nationalrates müsste die Herkunft sämtlicher Nüsse, Beeren und Flocken deklariert werden, was aus Sicht des Ständerates nicht umsetzbar wäre.

Ausnahmen möglich

Nach dem Willen des Ständerats müsste die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden, wenn der Bundesrat dies vorschreibt. Die Nationalratskommission schlägt nun als Kompromiss eine umgekehrte Regelung vor: Die Herkunft der Rohstoffe müsste in der Regel deklariert werden, doch könnte der Bundesrat bei verarbeiteten Produkten Ausnahmen festlegen.

Heute müssen bei vorverpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine Täuschung vorliegen könnte.

Bescheinigung für Restaurants


Uneinig sind sich die Räte auch bezüglich der Transparenz bei Lebensmittelkontrollen. Der Nationalrat will, dass die Restaurants eine Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Diese sollen sie den Gästen auf Verlangen vorlegen. 

Der Ständerat strich diese Regeln aus dem Gesetz. Nach seinem Willen sollen die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen geheim bleiben. Die Nationalratskommission empfiehlt nun ihrem Rat, bei seiner Version zu bleiben. Dies sei im Interesse der Gastronomie, findet sie. Allerdings war die Frage umstritten, Präsident Stéphane Rossini (SP/VS) fällte den Stichentscheid. 

Ebenfalls mit Stichentscheid des Präsidenten sprach sich die Kommission für Werbebeschränkungen aus, die der Ständerat aus dem Gesetz streichen möchte: Der Bundesrat soll die Werbung für ungesunde Lebensmittel einschränken können, wenn sich diese an Kinder richtet. Bei der Revision des Lebensmittelgesetzes ist nun wieder der Nationalrat am Zug.

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