
«Das Vorgehen wird im Einzelfall mit den Behörden abgestimmt», so Bell.
Bell Food Group
Die sogenannten PFAS können über die Umwelt und Futtermittel in Nutztiere und damit in Lebensmittel gelangen.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
«Wir verlangen von den Produzenten/Lieferanten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf PFAS», erklärte Bell zunächst auf Anfrage des «Schweizer Bauer». Die entsprechende Richtlinie zu den Einkaufsbedingungen für Schlachtvieh sei am 27. August 2026 angepasst worden und gelte seit diesem Datum.
Bei per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) handelt es sich um eine Gruppe von mehreren Tausend synthetischen Industriechemikalien. Seit den 1970er-Jahren werden sie in grossem Umfang eingesetzt.
Wie die Bauern die Einhaltung sicherstellen, schreibt Bell jedoch nicht vor. «Wie die Lieferanten/Produzenten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, ist ihnen überlassen», erklärt Davide Elia, Leiter Corporate Marketing/Communication.
Probenintervall angepasst
Bell führt auch eigene Kontrollen durch. «Wir führen seit 2024 risikobasierte PFAS-Analysen bei verschiedenen Tiergattungen durch.» Der Probenplan sei inzwischen angepasst und mit den Behörden abgestimmt worden. Was geschieht, wenn bei einem gelieferten Tier zu hohe PFAS-Werte festgestellt werden, ist nicht generell festgelegt. «Das Vorgehen wird im Einzelfall mit den Behörden abgestimmt», so Bell.
PFAS sind allerdings kein rein schweizerisches Problem. Entsprechend stellt sich die Frage nach Importfleisch. Laut Bell gelten auch dort die gesetzlichen Vorgaben. «Die Importeure stimmen ihre Prüfkonzepte ebenfalls mit den Behörden ab.» Ob Importfleisch jedoch gleich häufig und nach demselben Muster wie Schweizer Fleisch kontrolliert wird, beantwortet Bell nicht konkret.
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