
Heu kostet aufgrund der Trockenheit 10 Franken mehr als im letzten Jahr.
Stephan Jaun
Die Trockenheit bringt den Schweizer Raufuttermarkt zunehmend unter Druck. Futterhändler und Tierhalter berichten von einer angespannten Versorgungslage und deutlich steigenden Preisen. Während Bodenheu im vergangenen Winter noch für weniger als 25 Franken pro 100 kg gehandelt wurde, werden heute bereits rund 35 Franken bezahlt.
Die Trockenheit wütet
Landwirte berichten, dass für belüftetes Schweizer Heu in Grossballen derzeit 45 bis 47 Franken verlangt würden. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass die Vorräte bis zum kommenden Frühjahr nicht ausreichen könnten.
Die Ursachen reichen weit über die Schweizer Grenzen hinaus. Die Trockenheit betrifft grosse Teile Westeuropas, so auch Frankreich, Norditalien und Süddeutschland, wo das meiste importierte Raufutter herkommt. «Belüftungsheu gibt es in der Schweiz wenig bis gar nicht zu kaufen. Das, was man kaufen kann, lassen sich die Verkäufer bezahlen – rund 10 Franken mehr als im letzten Jahr, weil alles so trocken ist», erklärt Futtermittelhändler Thomas Flury aus Feldbrunnen SO.
Schwierige Versorgung für kommenden Winter
Auch im Ausland sei die Situation keineswegs entspannter. «Heu von geringerer Qualität für Rinder und Pferde wurde schlicht weniger verkauft.» Stattdessen fressen es die Kühe. Besonders besorgt zeigt sich Flury auch mit Blick auf die Maisernte, die die Verluste auf den Wiesen nicht auffangen kann. «Ich habe Respekt und fast Angst davor. Das gibt eine riesige Misere.» Zwar hätten einige früh silierte Bestände noch akzeptable Erträge geliefert, doch vielerorts seien die Kulturen bereits stark geschädigt.
Luzerne erweise sich zwar als vergleichsweise trockenheitsresistent, insgesamt zeichne sich aber bereits jetzt eine schwierige Versorgung für den kommenden Winter ab. In der Branche sorgt deshalb insbesondere die Entscheidung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) für Kritik, den Einfuhrzoll auf Heu und Luzerne per 1. Juli nicht zu senken. Das BLW weist die Kritik jedoch zurück. Der Grenzschutz werde nach dem im Landwirtschaftsgesetz verankerten Schwellenpreissystem festgelegt.