Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigte am Montag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Informationen des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Der Importstopp gilt demnach seit dem 3. September.
Es gelten EU-Rechte
Grund für das Verbot ist die Prävention von Antibiotikaresistenzen. Länder, die tierische Produkte in die Schweiz oder die EU exportieren möchten, müssen belegen, dass sie die europäischen und schweizerischen Vorgaben zur Reduktion von Antibiotika in der Tiermast einhalten. Nur Länder, welche diese Anforderungen erfüllen, werden auf eine entsprechende Liste gesetzt.
«Brasilien hat bislang keine ausreichenden Garantien dafür vorgelegt, dass seine Produkte die Vorgaben zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung erfüllen», so das BLV. Die Schweiz hat damit einen Importstopp der EU übernommen. Auf der Basis des Landwirtschaftsabkommens bilden die Schweiz und die EU einen gemeinsamen Veterinärraum. Entsprechend wendet die Schweiz für die Einfuhr von tierischen Produkten wie Fleisch und Fleischprodukte aus Staaten ausserhalb der EU die gleichen Importbedingungen an.
Überprüfngen laufen
Eine Wiederaufnahme der Importe ist nicht ausgeschlossen. Derzeit läuft laut BLV in der EU eine Überprüfung der betroffenen Produkte aus Brasilien. Sollte diese positiv ausfallen und die EU-Staaten zustimmen, könnten die Exporte aus Brasilien wieder zugelassen werden.
