Hochdorf: Einigung mit Börsenaufsicht

Die Schweizer Börsenaufsicht hat sich mit dem Nahrungsmittelhersteller Hochdorf im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen die Rechnungslegungsvorschriften (Swiss GAAP FER) im Halbjahresabschluss 2017 geeinigt. Der Milchverarbeiter wird 10'000 Franken an die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zahlen.

Die Schweizer Börsenaufsicht hat sich mit dem Nahrungsmittelhersteller Hochdorf im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen die Rechnungslegungsvorschriften (Swiss GAAP FER) im Halbjahresabschluss 2017 geeinigt. Der Milchverarbeiter wird 10'000 Franken an die Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zahlen.

Zudem hat sich Hochdorf verpflichtet, die Fehler zu korrigieren, wie die SIX Exchange Regulation am Donnerstag mitteilte. Dabei geht es darum, wie das Unternehmen die im März 2017 platzierte Pflichtwandelanleihe verbucht hat. Diese wurde vollumfänglich im Eigenkapital berücksichtigt, statt sie in eine Fremd- und Eigenkapitalkomponente aufzuteilen.

In der Folge wurde ein zu hoher Zinsaufwand erfasst. Diese Versäumnisse führten im Swiss-GAAP-FER-Halbjahresabschluss 2017 zum Ausweis eines zu tiefen Konzernergebnisses und eines zu hohen Eigenkapitals.

Entsprechend werden im Halbjahresausweis 2017 Konzernergebnis neu (14,0 Millionen Franken, Anpassung von plus 9,0 Prozent, Ergebnis Hochdorf-Aktionäre (7,95 Millionen, +17 Prozent), unverwässertes Ergebnis je Aktie (5,65 Franken, +17 Prozent), verwässertes Ergebnis je Aktie (3,75 Franken, -6,3 Prozent) sowie Eigenkapital (250,5 Millionen, -6,8 Prozent) neu ausgewiesen.

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