
Fast alle Lockerungen bei den Übernahmebedingungen für Industriekartoffeln werden beibehalten.
Thomas Messer
Mit den gelockerten Normen will die Branche die Lebensmittelverluste deutlich reduzieren. Die Anpassung erfolgte auf die Ernte 2025. Wie nun Swisspatat, die Branchenorganisation der Kartoffelwirtschaft, mitteilt, haben sich die Massnahmen bewährt.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: die mechanischen Schäden an den Kartoffeln – beispielsweise geschnittene Knollen. Diese galten nicht mehr als Mangel, doch das hat sich negativ auf die Qualität ausgewirkt. Solche Kartoffeln haben häufiger zu Fäulnis geführt und Ausfälle verursacht.
«Diese Regelung wurde daher im Rahmen der diesjährigen Überarbeitung der Handelsusanzen wieder rückgängig gemacht», schreibt Swisspatat. Alle übrigen Lockerungen aus dem Vorjahr bleiben bestehen. Diese bringen gemäss der Branchenorganisation den Produzenten einen finanziellen Vorteil, verursachen den Industriebetrieben aber Mehrkosten.
-> «Änderungen bringen Bauern monetäre Vorteile»
Diese Änderungen bleiben:
- Schnecken- und Mäusefrass sowie missförmige Knollen werden beim Wareneingang künftig zwar noch taxiert, aber nicht mehr abgezogen.
- Für die Direktverarbeitung zu Chips und Frites werden Buckel- und Tiefschorf nicht mehr abgezogen. Bei der Direktverarbeitung zu Chips werden auch Hohlherzige nicht mehr abgezogen.
- Bei Chips-Kartoffeln (Lagerware) gilt für Hohlherzigkeit neu die Mängelviertelung.
- Gewichtsabzüge werden neu erst ab einem Mängelbesatz von 8% vorgenommen (bisher ab 5%).
- Bei Chips-Kartoffeln wurde die Toleranz für Grössenabweichung auf 10% erhöht (bisher 6%).
- Die Abzüge für Erdbesatz wurden abgestuft (voller Abzug erst bei 4% anstelle 3%).
- Bei den Frites-Kartoffeln fällt die obere Kalibergrenze für alle Sorten weg. Neu gilt das Kaliber > 42.5 mm.
Für die Ernte 2026 werden zwei weitere Anpassungen vorgenommen.
- Neu wird verbindlich geregelt, dass der Nutzer der Paloxen dafür verantwortlich ist, dass diese keine Fremdkörper enthalten.
- Die Definition von «Besatz» wurde präzisiert: Ausser Keimen, Erde, Steinen und Stauden berechtigen alle anderen Fremdkörper zur Rückweisung des Postens.
-> Alle gültigen Handelsusanzen und Übernahmebedingungen findet Ihr hier