Industriekartoffeln: Lockerungen bleiben – mit einer Ausnahme

2025 hat die Branche die Qualitätsanforderungen für Industriekartoffeln gelockert. Das hat sich bewährt. Die Anpassungen werden weitergeführt – mit einer Ausnahme. Bei den Paloxen gibt es 2026 eine Änderung.

blu |

Mit den gelockerten Normen will die Branche die Lebensmittelverluste deutlich reduzieren. Die Anpassung erfolgte auf die Ernte 2025. Wie nun Swisspatat, die Branchenorganisation der Kartoffelwirtschaft, mitteilt, haben sich die Massnahmen bewährt.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: die mechanischen Schäden an den Kartoffeln – beispielsweise geschnittene Knollen. Diese galten nicht mehr als Mangel, doch das hat sich negativ auf die Qualität ausgewirkt. Solche Kartoffeln haben häufiger zu Fäulnis geführt und Ausfälle verursacht.

«Diese Regelung wurde daher im Rahmen der diesjährigen Überarbeitung der Handelsusanzen wieder rückgängig gemacht», schreibt Swisspatat. Alle übrigen Lockerungen aus dem Vorjahr bleiben bestehen. Diese bringen gemäss der Branchenorganisation den Produzenten einen finanziellen Vorteil, verursachen den Industriebetrieben aber Mehrkosten.

->  «Änderungen bringen Bauern monetäre Vorteile»

Diese Änderungen bleiben:

  • Schnecken- und Mäusefrass sowie missförmige Knollen werden beim Wareneingang künftig zwar noch taxiert, aber nicht mehr abgezogen.
  • Für die Direktverarbeitung zu Chips und Frites werden Buckel- und Tiefschorf nicht mehr abgezogen. Bei der Direktverarbeitung zu Chips werden auch Hohlherzige nicht mehr abgezogen.
  • Bei Chips-Kartoffeln (Lagerware) gilt für Hohlherzigkeit neu die Mängelviertelung.
  • Gewichtsabzüge werden neu erst ab einem Mängelbesatz von 8% vorgenommen (bisher ab 5%).
  • Bei Chips-Kartoffeln wurde die Toleranz für Grössenabweichung auf 10% erhöht (bisher 6%).
  • Die Abzüge für Erdbesatz wurden abgestuft (voller Abzug erst bei 4% anstelle 3%).
  • Bei den Frites-Kartoffeln fällt die obere Kalibergrenze für alle Sorten weg. Neu gilt das Kaliber > 42.5 mm.

Für die Ernte 2026 werden zwei weitere Anpassungen vorgenommen.

  • Neu wird verbindlich geregelt, dass der Nutzer der Paloxen dafür verantwortlich ist, dass diese keine Fremdkörper enthalten.
  • Die Definition von «Besatz» wurde präzisiert: Ausser Keimen, Erde, Steinen und Stauden berechtigen alle anderen Fremdkörper zur Rückweisung des Postens.

-> Alle gültigen Handelsusanzen und Übernahmebedingungen findet Ihr hier

×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Sömmert Ihr Tiere?

3.7 % Ja, Kühe
21.2 % Ja, Rinder (Gusti)
33.6 % Ja, Kühe und Rinder
12.4 % Ja, Kühe, Rinder und Kleinwiederkäuer
10 % Ja, Kleinwiederkäuer (Schafe/Ziegen)
5.8 % Nein
13.3 % Früher ja, jetzt nicht mehr

Teilnehmer insgesamt 241

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?