Käsereizulagen: Gesuch einreichen

Wie die TSM Treuhand GmbH mitteilt, gelte gemäss Milchpreisstützungsverordnung der 15. Dezember als Verwirkungsfrist für Gesuche um Käsereizulagen.

Wie die TSM Treuhand GmbH mitteilt, gelte gemäss Milchpreisstützungsverordnung der 15. Dezember als Verwirkungsfrist für Gesuche um Käsereizulagen.

Gesuche um Zulagen betreffend die Periode von November 2018 bis Oktober 2019 müssen deshalb bis am 15. Dezember 2019 (Datum des Poststempels) eingereicht werden. Bei später eingereichten Gesuchen können keine Zulagen mehr ausbezahlt werden.

Telefonische Auskünfte erteilt die TSM unter Tel. 058 101 80 00.

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