Käsereizulagen: Gesuch einreichen

Wie die TSM Treuhand GmbH mitteilt, gelte gemäss Milchpreisstützungsverordnung der 15. Dezember als Verwirkungsfrist für Gesuche um Käsereizulagen.

Wie die TSM Treuhand GmbH mitteilt, gelte gemäss Milchpreisstützungsverordnung der 15. Dezember als Verwirkungsfrist für Gesuche um Käsereizulagen.

Gesuche um Zulagen betreffend die Periode von November 2018 bis Oktober 2019 müssen deshalb bis am 15. Dezember 2019 (Datum des Poststempels) eingereicht werden. Bei später eingereichten Gesuchen können keine Zulagen mehr ausbezahlt werden.

Telefonische Auskünfte erteilt die TSM unter Tel. 058 101 80 00.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Wie stark ist Euer Betrieb von der Trockenheit betroffen?

2 % Gar nicht
8.9 % Gering
29.5 % Stark
49 % Sehr stark
10.6 % Mittel

Teilnehmer insgesamt 349

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?