Kartoffeln: Frischverfütterungsbeitrag festgelegt

Der Frischverfütterungsbeitrag für Kartoffeln aus der Ernte 2014 wurde auf 13 Fr. je 100 kg festgelegt. Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nur auf dem Speiseanteil (Ausnahme: Bei Biokartoffeln auf der Bruttomenge).

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Der Frischverfütterungsbeitrag für Kartoffeln aus der Ernte 2014 wurde auf 13 Fr. je 100 kg festgelegt. Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nur auf dem Speiseanteil (Ausnahme: Bei Biokartoffeln auf der Bruttomenge).

Die Gesuche seitens der Produzenten können bis Ende Dezember 2014 eingereicht werden. Für den Erhalt von Beiträgen auf dem Speiseanteil müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Gesuchsteller muss die Branchenbeiträge entrichten.
  • Das eingesetzte Pflanzgut muss zertifiziert sein.
  • Es muss  eine Anbauvereinbarung vorliegen.
  • Posten mind. 5 t gross.
  • Speiseanteil mindestens 50% (ausser Bio).

Das Reglement und die Liste der Kontrolleure, welche berechtigt sind, die Kartoffeln zu denaturieren, finden Sie hier:

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