Der Frischverfütterungsbeitrag für Kartoffeln aus der Ernte 2014 wurde auf 13 Fr. je 100 kg festgelegt. Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nur auf dem Speiseanteil (Ausnahme: Bei Biokartoffeln auf der Bruttomenge).
Die Gesuche seitens der Produzenten können bis Ende Dezember 2014 eingereicht werden. Für den Erhalt von Beiträgen auf dem Speiseanteil müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Gesuchsteller muss die Branchenbeiträge entrichten.
- Das eingesetzte Pflanzgut muss zertifiziert sein.
- Es muss eine Anbauvereinbarung vorliegen.
- Posten mind. 5 t gross.
- Speiseanteil mindestens 50% (ausser Bio).
Das Reglement und die Liste der Kontrolleure, welche berechtigt sind, die Kartoffeln zu denaturieren, finden Sie hier: