Keine Zusatzvignette auf Begleitdokument mehr

bki |

Seit dem 1. April 2021 schreiben die Richtlinien von QM Schweizer Fleisch, Bio Suisse und IP-Suisse die Teilnahme an einem Schweine-Plus-Gesundheitsprogramm (SuisSano, Safety Plus, SuisKlein, QGS-Klein) für alle schweinehaltenden Betriebe vor. 

Ohne Anmeldung bei einem dieser Gesundheitsprogramme würden die Schweine vom Markt nicht mehr akzeptiert, steht in einer Mitteilung, die der Schweizerische Viehhändler-Verband bereits im Dezember und jetzt noch einmal verschickt hat. Der Verband hofft, mit diesem Vorgehen alle Schweinehalterinnen und -halter und Abnehmer zu erreichen.

Für den Nachweis der Teilnahme an einem Plus-Gesundheitsprogramm muss bei der Vermarktung der Schweine nebst der ordentlichen Labelvignette aktuell zusätzlich die Plus-Vignette auf dem Begleitdokument angebracht werden.

Ab dem 1. Februar 2022 wird mit der ordentlichen QM-, IP-Suisse- oder Bio-Suisse-Tierverkehrsvignette die Teilnahme an einem Schweine-Plus-Gesundheitsprogramm bestätigt, und ab diesem Zeitpunkt braucht es keine zusätzliche Plus-Vignette mehr auf dem Begleitdokument.

Betriebe, die sich noch keinem Plus-Gesundheitsprogramm angeschlossen hätten oder welche die Richtlinien nicht erfüllen würden, würden keine Labelvignette 2022 erhalten, steht in der Mitteilung. 

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