Kleine Ernte - Kein Rückbehalt

Die frostigen Aprilnächte und der Juni-Fall wirken sich auch auf die Mostobsternte aus. Da mit einer kleineren Ernte gerechnet wird, wird kein Rückbehalt eingezogen. Die Richtpreise bleiben unverändert.

Die frostigen Aprilnächte und der Juni-Fall wirken sich auch auf die Mostobsternte aus. Da mit einer kleineren Ernte gerechnet wird, wird kein Rückbehalt eingezogen. Die Richtpreise bleiben unverändert.

Der frühzeitige Entscheid soll «massgeblich» dazu beitragen, dass die gesamte inländische Mostobsternte verarbeitet wird und keine zusätzlichen Importe getätigt werden müssen, schreibt der Obstverband am Dienstag in einem Communiqué.

Der kalte April und der Juni-Fall dürften zu einer geringeren Ernte führen. Die Mostereien seien darauf angewiesen, dass ihnen die Landwirte das Mostobst lieferten. «Nur so können sie die Position von Obstsaftprodukten im Handel und Gastronomie weiter stärken», heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Richtpreise für das Mostobst bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Für gewöhnliche Äpfel liegen die Preise bei 24 Fr./100 kg (konventionell), 26 Fr./100 kg (Suisse Garantie) und 33 Fr./100 kg (Bio). Für Äpfel der Kategorie Spezial liegen die Preise bei 31 Fr. (konventionell), 33 Fr. (Suisse Garantie) und 39 Fr. (Bio). Bei Birnen wurden die Richtpreise bei 21 Fr./100 kg (konventionell), 23 Fr./100 kg (Suisse Garantie) und 28 Fr./100 kg (Bio) festgesetzt.

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