In der Schweiz sind künftig für Lebensmittel über 200 Werbeslogans zugelassen, die eine gesundheitsfördernde Wirkung versprechen. Der Bundesrat hat die entsprechende Liste jener der EU angepasst. Teilweise sind die Anforderungen dadurch gesunken.
Heute sind in rund 30 Fällen gesundheitsbezogene Angaben zulässig. Neu erweitert der Bundesrat diese Liste auf über 200 Einträge, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag mitteilte. Um einen sogenannten «Health Claim» anzubringen, muss die Wirkung nachgewiesen worden sein.
Mehr Früchte werden «Health Claim» tragen
Mit einem «Health Claim» kann ein Hersteller etwa ein Vitamin-C-haltiges Produkt mit dem Versprechen bewerben, das dass Produkt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beitrage. Für jeden «Claim» legt der Bund fest, welche Anforderungen das Produkt erfüllen muss.
Angaben zu den Wirkungen von Vitamin C sind erlaubt, wenn ein Produkt mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis des Nährstoffs enthält. Heute sind 30 Prozent notwendig. Durch die Angleichung an die EU nimmt die Schweiz in Kauf, dass die Anforderungen teilweise sinken. Die tiefere Angabe führt aber laut BAG dazu, dass mehr Früchte einen «Health Claim» tragen können.
Die Harmonisierung mit der EU steht für das BAG im Vordergrund. «Der Konsument soll sicher sein, dass 'Health Claims' in der Schweiz und in der EU gleich sind», sagte BAG-Direktor Pascal Strupler vor den Medien in Bern.
Mehr Lebensmittelimporte
Deshalb lehnt sich die Schweiz weitgehend an die Regelungen der EU an, die im vergangenen Mai erlassen wurden. Der EU nicht gefolgt ist der Bundesrat bei jenen Produkten, die in der Schweiz als Heilmittel und nicht als Lebensmittel gelten.
Zum Teil vollzieht die Schweiz auch Änderungen, welche die EU schon früher verabschiedet hat. Dazu gehören beispielsweise zulässige Angaben zu Produkten, die das Risiko für eine Krankheit verringern oder die für Kinder gedacht sind.
Die Regelung dürfte auch dazu führen, dass mehr Lebensmittel aus der EU in die Schweiz eingeführt werden können. Wegen der fehlenden Harmonisierung lehnte das BAG beispielsweise zahlreiche Gesuche im Rahmen des «Cassis de Dijon»-Prinzips ab, weil sie mit «Health Claims» beworben wurden.