Migros-Chef darf in der Verwaltung bleiben

Zwei Jahre nach dem Antrag ist die Ämtertrennung bei der Migros gescheitert. Die Delegiertenversammlung lehnte es am Samstag ab, Konzernchef Herbert Bolliger und den zehn Genossenschaftschefs den Sitz in der Verwaltung zu entziehen.

Zwei Jahre nach dem Antrag ist die Ämtertrennung bei der Migros gescheitert. Die Delegiertenversammlung lehnte es am Samstag ab, Konzernchef Herbert Bolliger und den zehn Genossenschaftschefs den Sitz in der Verwaltung zu entziehen.

Damit darf die operative Spitze des «orangen Riesen» weiterhin in dem Gremium bleiben, das dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft entspricht. Das Votum fiel deutlich aus, wie die Migros bekannt gab: Mit 72 zu 33 Stimmen wurde der Antrag auf Ämtertrennung abgelehnt, den einige Delegierte vor zwei Jahren eingereicht hatten.

Und dies, obwohl das Büro der Delegiertenversammlung, das aus 5 der insgesamt 111 Mitgliedern der Delegiertenversammlung besteht, eine entsprechende Statutenänderung unterstützt hatte. Es habe sich die Einsicht durchgesetzt, dass die Gewaltentrennung in den unterschiedlichen Migros-Gremien gewährleistet sei, heisst es im Communiqué. Die Verwaltung sollte nicht auf die Mitwirkung der operativen Geschäftsleiter und des Konzernchefs verzichten.

«Die Migros ist keine Aktiengesellschaft, sondern ein Verbund von Genossenschaften, deren Stimmen in der Verwaltung des Migros-Genossenschaftsbundes (MGB) vertreten sein müssen», erklärte Verwaltungspräsident Andrea Broggini. Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler habe eine Führungsstruktur geschaffen, die keine Machtkonzentration erlaube.

Ebenfalls mit grossem Mehr wurde zudem eine Beschränkung der Amtszeit für Mitglieder der Verwaltung auf 16 Jahre beschlossen.

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