Nestlé kann sich mit Nespresso nicht gegen Konkurrenz abkapseln

Der Nahrungsmittelmulti Nestlé muss in Deutschland weiter mit Billig-Konkurrenz für seine Nespresso-Kapseln leben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen Nachahmerprodukte ab.

sda/Reuters |

Der Nahrungsmittelmulti Nestlé muss in Deutschland weiter mit Billig-Konkurrenz für seine Nespresso-Kapseln leben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag Anträge auf einstweilige Verfügungen gegen Nachahmerprodukte ab.

Mit dem Entscheid wurde der erstinstanzliche Entscheid vom vergangenen Sommer gestützt. Damals hatte bereits das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei.

Kapseln nur ein «passives Element»

Die Klage von Nespresso zielte darauf ab, dass in Deutschland vertriebene Konkurrenz-Kapseln für das Nestlé-System mit riesigen Warnhinweisen versehen werden müssen. «Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet» hätten die Konsumenten auf den Verpackungen lesen müssen, wenn es nach Nestlé gegangen werden.

Die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus. In der Verhandlung vom Donnerstag ging es darum, wie unabhängig die Kapseln vom Patent zu sehen sind.

Die Kapseln seien nur ein «passives Element» der Nespresso-Kaffeemaschinen, die Klagen würden abgewiesen, sagte Richter Thomas Kühnen. Nestlé ist Inhaber eines für Nespresso-Kaffeemaschinen genutzten Patents - und Teil der Erfindung seien auch die Kapseln, argumentierten die Anwälte des Konzerns.

«Kapitaler Sieg»

Beim Unternehmen, mit dem sich die Néstle-Tochter Nespresso in Deutschland, handelt es sich um die Ethical Coffee Company (ECC). In einer Stellungnahme bezeichnete ECC den Düsseldorfer Richterspruch als «kapitalen Sieg im Kapselkrieg». Durch den Gerichtsentscheid könnten die Konsumenten in Deutschland weiterhin preiswerte und biologisch abbaubare Kapseln beziehen, wird der ECC-Gründer und ehemalige Nespresso-Chef Jean-Paul Gaillard in der Mitteilung zitiert.

Gaillard äussert darin ausserdem die Hoffnung, der Entscheid des deutschen Gerichts könnte auf die Schweiz ausstrahlen, wo Nestlé ebenfalls gegen ECC geklagt hat. Hierzulande bleibt das provisorische Verkaufsverbot für die Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln von ECC nach einem Bundesgerichtsentscheid vom Februar vorerst bestehen.

Die Nestlé-Tochter Nespresso teilte am Abend in einem Communiqué mit, der deutsche Entscheid sei nicht definitiv und kein Präjudiz für das Hauptverfahren. Das Unternehmen sei vom Richterspruch allerdings enttäuscht. Der Schutz des geistigen Eigentums sei ein wichtiger Teil von Nestlés Geschäftsstrategie. Zudem gebe es Wettbewerb, hiess es weiter. Weltweit habe Nespresso über 100 Konkurrenten.

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