Das Gesetz gilt für grössere Supermärkte und Drogerieren. Ab April müssen die Händler ihre Kunden 60 Tage lang darüber aufklären, wenn die Füllmenge eines Produktes bei gleichbleibender Packungsgrösse gesunken ist, und wenn der Preis nicht entsprechend reduziert wurde. Diese Form der verstecken Preissteigerung ist auch als «Shrinkflation» (deutsch in etwa: «Schrumpflation») bekannt.
Bei solchen Produkten muss künftig ein verständlicher Hinweis wie «Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis» angebracht werden, heisst es in dem Gesetz. Bei Verstössen drohen Strafen bis zu 15’000 Euro (13’800 Fr.). Es gibt aber auch Ausnahmen von der Hinweispflicht: Wenn Hersteller auf der Packung klar über die gesunkene Menge informieren, oder wenn die Preissteigerung unter 3 Prozent liegt.
Die Regierung aus konservativer ÖVP, sozialdemokratischer SPÖ und liberalen Neos will so die hohe Inflation bekämpfen. Vertreter der Wirtschaft bezweifeln, dass das funktioniert. Die neue Regel bedeute mehr Aufwand für die Händler, und das führe wiederum zu höheren Preisen, hiess es von der Wirtschaftskammer. Einige Handelsketten, darunter die Rewe-Tochter Billa, weisen aber schon jetzt freiwillig auf «Shrinkflation»-Produkte hin.
In Frankreich, Rumänien und Ungarn gelten entsprechende Pflichten bereits. In Deutschland will sich die Bundesregierung «für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einsetzen». Was das heisst, ist unklar.
