
Schweizer Zucker soll geschützt bleiben.
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Ab 2027 tritt ein neues, dauerhaftes Grenzschutzsystem für Zucker in Kraft. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hält fest, die Regelung solle der Schweizer Zuckerwirtschaft Sicherheit bei tiefen Preisen auf den internationalen Märkten bieten und den inländischen Zuckerrübenanbau langfristig sichern.
In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ), der Schweizer Bauernverband (SBV) und die Schweizer Zucker AG, das neue Modell bringe «Stabilität und Planungssicherheit für die Schweizer Zuckerwirtschaft». Seit 2019 gilt für importierten Zucker ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 Kilo. Diese Regelung läuft Ende 2026 aus. Sie geht auf die parlamentarische Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft» zurück, mit der der Zerfall der Schweizer Zuckerwirtschaft verhindert werden sollte.
Variabler Grundschutz
Nun ersetzt der Bund diese befristete Massnahme durch eine dauerhafte und marktnähere Lösung. Das BLW hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der unter anderem der SVZ, der SBV, die Schweizer Zucker (SZU) AG, Vertreter der Verarbeitungsindustrie (Fial, Chocosuisse und Biscosuisse), Importeure sowie die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (Kolas) mitwirkten.
Gemeinsam wurde ein neues Modell ausgearbeitet. Künftig variiert der Grenzschutz flexibel zwischen 0 und 14 Franken pro 100 Kilo. Entscheidend ist, so das BLW, die Differenz zwischen dem internationalen Zuckerpreis und einem neu definierten Referenzpreis. Dieser entspreche dem Durchschnitt der Zuckerpreise der letzten fünf Jahre und liege zwischen 55 und 90 Franken pro 100 Kilo. In die Berechnung würden neben dem EU- und dem Weltmarktpreis erstmals auch die Preise für Schweizer Zucker einfliessen.
Einzelkulturbeitrag unbefristet gesichert
Sinken die internationalen Preise stark, steigt der Grenzschutz automatisch zum Vorteil der Schweizer Produzenten. Bei hohen Weltmarktpreisen reduziert er sich entsprechend. Das neue System reagiert schneller auf Marktschwankungen und schafft mehr Planungssicherheit für die Akteure der Branche. Für die verarbeitende Lebensmittelindustrie bringt die Änderung höhere Importkosten in Zeiten tiefer Weltmarktpreise.
Da die Schweiz und die EU im Bereich der zuckerhaltigen Verarbeitungserzeugnisse im Freihandel stehen, geraten Hersteller von Schokolade, Biskuits oder Energydrinks stärker unter Wettbewerbsdruck. Diese Mehrkosten lassen sich laut Branche nicht immer an den Markt weitergeben. Der Bund verfolgt mit dem neuen Modell einen Mittelweg zwischen Marktöffnung und Schutz der Inlandproduktion.
Regelung ab 2027 in Kraft
Der Grenzschutz bleibt bestehen, wird jedoch flexibler ausgestaltet. Neben dem neuen Grenzschutzsystem bleibt auch der Einzelkulturbeitrag von 2’100 Franken pro Hektare unbefristet bestehen. Diese Unterstützung stärkt die Wirtschaftlichkeit des Rübenanbaus zusätzlich und gleicht den im Vergleich zu anderen Kulturen geringeren Grenzschutz teilweise aus.
Für die Zuckerrübenproduzenten ist das ein positives Signal. Der Zucker bleibt einheimisch, und die Grundlage für den Anbau in der Schweiz kann langfristig gesichert werden. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, während die übrigen Änderungen des Verordnungspakets bereits Anfang 2026 gelten.