
Der Bewirtschafter erhält die Steuerrückerstattung für sämtliche selbst oder in seinem Auftrag ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten.
zvg
Auf Benzin und Diesel erhebt der Bund eine Mineralölsteuer, beim Diesel sind es 79,57 Rappen pro Liter. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf Treibstoffen fliessen in der Regel zu 40 Prozent in die Bundeskasse. 10 Prozent werden dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugewiesen. 50 Prozent sind zweckgebunden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- resp. Luftverkehr.
2000 Franken pro Betrieb
Landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzen Hauptstrassen und Autobahnen nicht oder nur sehr wenig. Deshalb können die Betriebe einen Teil der Steuer zurückverlangen. Diese Rückerstattung ist unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch. Sie berechnet sich anhand der bewirtschafteten Fläche und der Kulturart.
Es geht hier um einen stattlichen Betrag. Gemäss einer Mitteilung des Schweizer Bauernverbandes (SBV) erhalten Betriebe durchschnittlich knapp 2000 Franken zurück. Total fliessen jährlich 60 bis 70 Mio. Franken in die Landwirtschaft zurück. Fast ein Viertel der Betriebe hat im vergangenen Jahr aber keinen Antrag für Rückerstattung gestellt.
Weil 2026 eine Systemumstellung erfolgt, ist es gemäss dem SBV ein guter Moment, das Geld zurückzufordern. Neu muss man sich einmalig auf der neuen Plattform Taxas des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit registrieren. Zwischen 1. Mai und 30. Juni muss man anschliessend jährlich die eigentliche Rückerstattung beantragen, indem man die aktuellen Flächen und Kulturen automatisch importieren kann. Um sicher bereit zu sein, empfiehlt der Schweizer Bauernverband, die Registrierung «sofort an die Hand zu nehmen».
Übersicht zum Vorgehen
1. Einmaliges Onboarding (ab Dezember 2025) Alle landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich einmalig im neuen digitalen System registrieren. Die Registrierung erfolgt über das bereits bekannte Login – entweder Agov oder das CH-Login, wie es bisher für Agate verwendet wurde. Wichtig ist, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiv ist. Anschliessend ist im ePortal der Betrieb/ das Unternehmen als Geschäftspartner zu registrieren und danach die passende Geschäftspartnerrolle zu beantragen (MinöSt Rückerstattung). Der für die Aktivierung erforderliche Code wird per Post zugestellt und muss dann innerhalb der erwähnten Frist eingegeben werden, sonst verfällt er.
2. Einreichen der Gesuche (1. Mai – 30. Juni 2026) Die eigentliche Gesuchstellung für die Mineralölsteuerrückerstattung ist vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 möglich. Wichtig: Wird das Gesuch nicht bis spätestens 30. Juni eingereicht, entfällt die Rückerstattung für das entsprechende Jahr.
Normverbrauch
Der Bewirtschafter erhält die Steuerrückerstattung für sämtliche selbst oder in seinem Auftrag ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten. Die Mineralölsteuer wird auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird, den sogenannten Normverbrauch.
Folgende Bewirtschaftungsformen und Transportarten sind im Normverbrauch berücksichtigt: Feldarbeiten, Hofarbeiten, Fuhren zwischen Feld und Hof, Waldarbeiten und Holztransporte aus dem Wald bis zu einer mit Lastwagen befahrbaren Strasse. -> Mehr Infos gibt es hier
Warum kann den Antrag nicht im Zeitpunkt der Erhebung DZ erfolgen?
Warum kompliziert, wenn es einfacher geht.
Es lebe die Bürokratie…….