Minnesota: Hanfbauern erhalten Bewilligung

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Die Hanfpflanzer im US-Bundesstaat Minnesota erhielten kürzlich Bescheid, dass das USDA den überarbeiteten Hanfproduktionsplan definitiv genehmigt hat. Vor 2021 wurde unter einem Pilotprogramm gearbeitet.

Der Plan regelt die Produktion von Hanf in Minnesota. Er benötigte die Genehmigung des nationalen Landwirtschaftsdepartements USDA unter dem «U.S. Domestic Hemp Production Program

450 Bewilligungen

Whitney Place, stellvertretende Kommissarin des Landwirtschaftsministeriums von Minnesota, sagte gegenüber dem Fachmagazin The Farmer : «Das ist ein grosser Schritt nach vorne, wir freuen uns, dass auf Bundesebene Änderungen vorgenommen wurden, die sicherstellen, dass Minnesotas Hanfbauern und -verarbeiter in dieser jungen Industrie erfolgreich weiterarbeiten können.» Für 2021 gibt es über 450 Bewilligungen für den Anbau von Hanf.

Als das Landwirtschaftsgesetz 2018 Hanf als landwirtschaftliche Ware legalisierte, wurde verlangt, dass Bundesstaaten und indigene Stammesnationen (Reservate) Pläne beim USDA einreichen für den Anbau von Hanf. Im Juli 2020 genehmigte das USDA den ursprünglichen Plan von Minnesota. Dann wurden Anpassungen an der Verordnung vorgenommen, die Minnesota dazu verpflichteten, einen überarbeiteten Plan zur Genehmigung einzureichen.

Die Änderungen im überarbeiteten Plan beinhalten

  • Eine Hanfpflanze muss spätestens 30 Tage vor der Ernte getestet werden, um sicherzustellen, dass der Gesamtgehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) unter 0,3% liegt. Dies ist eine Verlängerung gegenüber dem vorherigen Testfenster von 15 Tagen.
  • Die stichprobenartige Beprobung von Feldern basiert nun auf den Risikofaktoren der Ernte, was eine grössere Flexibilität bei der Inspektion ermöglicht.
  • Eine Sanierung ist erlaubt, wenn Hanfpflanzen den Grenzwert von 0,3% Gesamt-THC überschreiten, aber unter 1% Gesamt-THC getestet werden.
  • Ein Landwirt kann nicht mehr als einen fahrlässigen Verstoss in einem Jahr begehen. Der vorherige Plan erlaubte eine unbegrenzte Anzahl von festgestellten Verstössen. Die Strafe dafür ist unverändert. Diejenigen, die innerhalb von 5 Jahren 3 fahrlässige Verstösse begangen haben, werden für 5 Jahre von der Produktion ausgeschlossen.

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