Die Beiträge für reduzierte Bodenbearbeitung sorgen für Diskussionen. Wie kann etwa die Beschränkung auf 1,5 kg/ha Glyphosat eingehalten werden? Tipps und Tricks dazu lieferte ein Kurs der Agridea in Zollikofen.
Unter welchen Umständen funktioniert eine reduzierte Bodenbearbeitung mit maximal 1,5 kg Glyphosat-Wirkstoff pro Hektare und Jahr? Um diese Frage zu diskutieren, trafen sich Interessierte an einem Agridea-Kurs in Zollikofen BE. Denn genau diese Vorgabe macht das neue Ressourceneffizienzprogramm «Reduzierte Bodenbearbeitung» der AP 14–17 (siehe Kasten).
Kritik am Glyphosat
Die kritischen Stimmen zum Glyphosat-Einsatz häufen sich. Damit mit den Beiträgen für reduzierte Bodenbearbeitung nicht der Glyphosat-Einsatz gefördert wird, wurde er auf 1,5 kg/ha Wirkstoff beschränkt. «Um Ausfallgetreide oder einjährige Unkräuter zu bekämpfen, genügt diese Menge allemal», zeigte Michel Gygax von der Pflanzenschutzfachstelle des Kantons Bern auf. Wichtig sei, dass etwa Ausfallraps im Herbst behandelt werde, da die Pflanzen dann den Wirkstoff besser in die Wurzeln aufnehmen.
Ein Grenzfall seien Quecken und Blacken, aber gegen mehrjährige Unkräuter wie zum Beispiel Disteln habe man mit umgerechnet 4 l/ha Glyphosat keine Chance. «Wenn man die Unkräuter aber nur nesterweise mit einer höheren Aufwandmenge behandelt, kann auf der ganzen Fläche die Vorgabe eingehalten werden», riet der Pflanzenschutzberater.
Mehr andere Herbizide?
Schwierig sei auch der Kunstwiesenumbruch. Bei einer Maisstreifenfrässaat sei daher allenfalls eine Nachauflaufbehandlung mit Sulfonylharnstoff nötig. «Beim Mais werden dadurch mehr Gräsermittel zum Einsatz kommen», sind sich die Tagungsteilnehmer einig.
Zum Programm
Beiträge: 250 Fr./ha für Direktsaat, 200 Fr./ha für Streifensaat, 150 Fr./ha für Mulchsaat (für Mulchsaat mit Herbizidverzicht ist der Pflugeinsatz max. 10 cm tief erlaubt)
Keine Beiträge für das Anlegen von:
- Kunstwiesen mit Mulchsaat oder Zwischenfrüchten (ist bereits Standard)
- Weizen oder Triticale nach Mais (Fusarienproblematik)
Voraussetzung: Glyphosateinsatz ist mit 1,5 kg Wirkstoff pro Hektare und Jahr begrenzt.
Zusatzbeitrag: bei Herbizidverzicht 400 Fr./ha.
Anmeldung: jährlich und parzellenweise. gro
In diesem Zusammenhang kritisierte Andreas Wyssbrod, Lohnunternehmer und Direktsaatpionier aus Rubigen BE, das Verbot der Stoppelbearbeitung im neuen Programm. «Zum Beispiel nach Raps vor Weizen werden zwei Herbizidbehandlungen nötig, wenn ich den ersten Durchgang nicht mechanisch machen kann.»
Schlüssel Gründüngung
Um ganz vom Glyphosat wegzukommen, ist die ständige Bodenbedeckung ein Muss. «Auf Feldern ohne Problemunkräutern kann unmittelbar nach der Ernte einer späten Hauptkultur (z.B. Mais, Zuckerrüben oder Kartoffeln) Wintergetreide gesät werden», erklärte Wolfgang Sturny von der Bodenschutzfachstelle des Kantons Bern.
«Nach der Getreideernte, sobald das Stroh weggeräumt ist, wird eine konkurrenzstarke Gründüngung gesät.» In abfrierende Gründüngungen könnte dann im Herbst ein Getreide oder im Frühling zum Beispiel Zuckerrüben gesät werden. Winterharte Gründüngungen würden sich für späte Frühjahrssaaten wie Mais eignen. «Diese sollten aber kurz vor der Saat mit einer Messerwalze flach gewalzt werden», empfiehlt Sturny. Auch Untersaaten, wie dies zum Beispiel beim Raps in Frankreich oder in der Westschweiz praktiziert werde, seien ein gutes Mittel, Unkräuter zu unterdrücken.
Fläche vervielfacht
Andreas Wyssbrod praktiziert die Direktsaat auf seinem Betrieb konsequent. «So kann sich eine stabile Bodenstruktur aufbauen, die Erosion und Verschlämmung vorbeugt. Zudem stecken bei mir wirtschaftliche Überlegungen dahinter.»
Dass immer mehr Landwirte auf Direktsaat setzen, zeigen Zahlen der Swiss-No-Till-Vereinigung: Die Direktsaatfläche hat sich von 1992 bis 2012 von 60 auf über 17'000 ha ver-x-facht. Dazu passt der Spruch von Bill Crabtree: «Jede Veränderung wird zuerst abgestritten, dann wird ihr vehement entgegengewirkt, schliesslich wird sie als selbstverständlich akzeptiert.»