Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) plädiert für Ausnahmen bei der Besteuerung von Spirituosen: Verwenden Bauern Spirituosen aus Eigengewächs oder aus selbst gesammeltem Wildgewächs für den Eigengebrauch, sollen die Produkte von der Steuer befreit werden.
Dies beantragt die WAK im Rahmen der Revision des Alkoholgesetzes und des Spirituosensteuergesetzes. Den Steuersatz, welchen der Bundesrat auf 29 Franken je Liter reinen Alkohol festsetzen wollte, möchte die Kommission auf 32 Franken erhöhen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Gleichzeitig hat sich die Kommission für das vom Ständerat ins Gesetz eingefügte System der Ausbeutebesteuerung für die Schweizer Spirituosenproduktion ausgesprochen, die für die Verwendung im Inland bestimmt ist. Gemäss diesem Berechnungssystem stellt nicht das Endprodukt die Basis der Besteuerung dar, sondern der Rohstoff, was zu einer tieferen besteuerten Menge führt. Allerdings hat die Kommission dazu noch weitere Abklärungen verlangt.
Über die umstrittensten Punkte der Gesetzesrevision hat die Kommission noch nicht entschieden. Sie will die Beratungen im August fortsetzen. In der Öffentlichkeit sorgt insbesondere das geplante Verbot von Alkoholverkäufen im Detailhandel nach 22 Uhr für Diskussionen. Der Ständerat hat dem Nachtregime zugestimmt.