Neue Windräder: Luzerner Bevölkerung entscheidet mit

Mit so genannten «Startsitzungen» bietet der Kanton Luzern eine demokratische Grundlage für die Errichtung neuer Windkraftanlagen. Die Mitwirkung von Gemeinden und Bevölkerung ist damit gesichert. Der Kanton zieht eine positive Bilanz der ersten Sitzungen, die in neun definierten Windenergiegebieten stattgefunden haben.

pd/ome |

Seit Anfang 2025 gilt im Kanton Luzern das kantonale Plangenehmigungsverfahren (kPGV) für grosse Windenergieanlagen. Um eine Basis für die Mitwirkung von Gemeinden und Bevölkerung in laufenden Windprojekten zu schaffen, haben in neun Windenergiegebieten so genannte Startsitzungen stattgefunden. «Der Kanton Luzern treibt damit den Ausbau der einheimischen, erneuerbaren Energie gezielt voran und schafft eine solide Grundlage für die Nutzung von einheimischer, erneuerbarer Energie aus Windkraft», heisst es in einer Mitteilung des Kantons.

Das neue Plangenehmigungsverfahren konzentriert sich auf die kantonale Ebene, das heisst, alles wird von derselben kantonalen Behörde (Regierungsrat) bewilligt und nicht mehr wie bisher von den kommunalen Behörden (Stimmberechtigte, Gemeinderat). «Ein frühzeitiger und transparenter Einbezug der Standortgemeinden und der Bevölkerung bleibt im Verfahren aber zentral», betont der Kanton. Entsprechend sei die Mitwirkung und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde im Gesetz ausdrücklich verankert worden.

Startsitzungen in neun Windenergiegebieten

Die Projektentwickler sind dadurch verpflichtet, ein Mitwirkungskonzept in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden zu erstellen. Den Auftakt zu diesem Prozess bilden Startsitzungen, die den Grundstein für die jeweiligen Mitwirkungskonzepte legen. Im kantonalen Richtplan Luzern seien insgesamt 22 Windenergiegebiete festgelegt. In neun dieser Gebiete hat der Kanton Luzern in den vergangenen Monaten Startsitzungen mit den Gemeinden und Projektentwicklern durchgeführt. Dabei handelt es sich um folgende Gebiete:

  • Ruswilerberg (Standortgemeinde Ruswil)
  • Riedwald/Buechwald (Standortgemeinde Wikon)
  • Äberdingerhöchi (Standortgemeinden Pfaffnau und Reiden)
  • Salbrig/Olisrüti (Standortgemeinde Willisau)
  • Alpetli/Twerenegg/Treie (Standortgemeinde Menznau)
  • Bramegg (Standortgemeinde Entlebuch)
  • Hinterberg (Standortgemeinde Schwarzenberg)
  • Alpiliegg (Standortgemeinde Entlebuch)
  • Höch/Turner/Bock (Standortgemeinde Escholzmatt-Marbach)
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