Kontrolleure entdeckten im Sommer 2010, dass der Käser von Jaun Milch aus Abländschen verwendet hatte, um Gruyère AOP herzustellen. Die Folge: Er durfte 84 Käselaibe nicht als Gruyère verkaufen, da er gegen das Pflichtenheft verstossen habe, schreiben die «Freiburger Nachrichten».
Der Käser wehrte sich, und schlussendlich entschied das Bundesamt für Landwirtschaft, dass «im Eintragungsverfahren einer geschützten Ursprungsbezeichnung das geografische Herkunftsgebiet abzugrenzen sei». Abländschen liege weder im bezeichneten Gebiet noch weise es eine Tradition der Herstellung von Gruyère auf.
Erneut wehrte sich der Käser. Doch das Bundesverwaltungsgericht gab der ersten Instanz recht: Abländschen sei gemäss Pflichtenheft zur Herstellung von Gruyère AOP nicht Teil des geografischen Gebiets des Gruyères. Zu diesem gehören die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura sowie einige bernische Gemeinden. Es sei möglich, weitere Gebiete in das Gruyère-Produktionsgebiet aufzunehmen, allerdings nur, wenn dies mit einer Tradition begründet werden könne, was bei Abländschen nicht der Fall sei. Die Käserei Jaun habe mittlerweile den Fall ans Bundesgericht weitergezogen, schreibt der «Berner Oberländer».