Nun doch: Steurrabatte für Schnaps

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will nun doch Steuerrabatte einführen für Schnapsbrenner und Bauern, die Schnaps brennen lassen. Sie ist auf einen früheren Entscheid zurückgekommen. Die Frage bleibt jedoch höchst umstritten.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) will nun doch Steuerrabatte einführen für Schnapsbrenner und Bauern, die Schnaps brennen lassen. Sie ist auf einen früheren Entscheid zurückgekommen. Die Frage bleibt jedoch höchst umstritten.

Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, noch einmal zu entscheiden, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Und mit 13 zu 12 Stimmen hat sie sich für Steuerprivilegien zur Förderung der inländischen Branche ausgesprochen. Vorgesehen ist eine Steuerreduktion um 30 Prozent für Schnapsbrenner mit einer Jahresproduktion bis zu 1000 Liter Alkohol und für Obstlieferanten, die bis zu 1000 Liter brennen lassen.

Auch grössere Betriebe sollen profitieren

Die Produktionsmenge von verschiedenen Steuerpflichtigen, die rechtlich oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, sollen nicht zusammengerechnet werden. Damit könnten nicht nur kleine, sondern auch mittlere und grössere Betriebe von der Steuerreduktion profitieren, was insbesondere den Genossenschaften zugute käme, argumentiert die Kommission.

Die Gegnerinnen und Gegnern zweifeln an der Vereinbarkeit dieser Lösung mit dem EU-Freihandelsabkommen sowie an der Praxisauglichkeit. Zudem sind sie nicht bereit, die zu erwartenden Steuerausfälle hinzunehmen.

Langes Hin und Her um Steuerrabatte

Die Regeln zur Differenzbereinigung verlangen, dass die Wirtschaftskommission des Ständerates zuerst ihre Zustimmung zum Rückkommen auf diesen Punkt gibt. Bietet sie hierzu Hand, kann der Nationalrat in der Sommersession über das neue Konzept befinden. Über Massnahmen zur Entlastung und Förderung der Spirituosenindustrie und deren Rohstofflieferanten diskutieren National- und Ständerat seit rund zwei Jahren im Rahmen der Totalrevison des Alkoholgesetzes.

Im Vordergrund stand zunächst das System der Ausbeutebesteuerung. Gemäss diesem beruht die Besteuerung nicht auf der effektiven Alkoholmenge, sondern auf amtlichen Schätzungen der Ausbeute, also des Rohstoffs. Beide Räte stimmten dem System zunächst zu. Der Ständerat kam dann aber - in Übereinstimmung mit der Verwaltung - zum Schluss, dass das System nicht verfassungsmässig sei.

Alternative zunächst abgelehnt

Die Wirtschaftskommission beauftragte in der Folge die Verwaltung, Alternativen auszuarbeiten. Im April beugte sie sich über diese - und lehnte sie mit 14 zu 10 Stimmen ab. Die Steuerausfälle seien nur schwer abschätzbar, argumentierten die Gegner. Ausserdem wäre der Vollzug der neuen Massnahmen ausserordentlich aufwändig.

Stattdessen stimmte die Kommission knapp dem verfassungswidrigen System der Ausbeutebesteuerung zu. Nun hat sie diesen Entscheid wieder verworfen. Das Festhalten an diesem Konzept, das im Ständerat bereits klar abgelehnt worden sei, scheine nicht zielführend, schreibt die WAK.

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