Aufgrund der Agrarpolitik 2014-17 musste im Kanton Nidwalden das kantonale Landwirtschaftsgesetz angepasst werden. Der Regierungsrat hat nun die revidierte Vollzugsverordnung verabschiedet.
Die Verordnung wird per 1. März 2014 in Kraft treten, wie der Nidwaldner Regierungsrat heute mitteilte. Wichtige neue Punkte sind unter anderem der Wegfall der Co-Finanzierung zwischen Bund und Kantonen bei den Öko-Qualitätsbeiträgen, wo der Bund jetzt die gesamten Beiträge finanziert, sowie die Einführung, Umsetzung und Finanzierung der neuen Beiträge für Landschaftsqualität. Bei diesen übernimmt der Kanton zehn Prozent der Finanzierung.