Zurzeit sind verschieden Projekte bezüglich Landschaftsqualität in der Vorbereitung oder in der Umsetzung. Der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) mahnt, dass gewisse Massnahmen mit Bezug auf die Fruchtfolge und zur Vielfalt der Kulturen für den Produzenten mit gewissen Risiken verbunden sind.
In einigen Kantonen sind «Landschaftsqualitätsprojekte» seit diesem Jahr in Umsetzung, während andere für 2015 in Vorbereitung sind. In einigen Projekten sollen gemäss SGPV die Anzahl Kulturen in der Fruchtfolge erhöht werden, mehrere verschiedene Getreide-Arten angebaut oder farbige Kulturen gefördert werden.
Der SGPV versteht diese Überlegungen, obwohl er das Prinzip der Landschaftsqualitätsbeiträge nicht unterstützt, schreibt der Verband am Montag in einem Communiqué. Um bei einer Ausweitung der Fruchtfolge negative Überraschungen zu erleben, sollen Produzenten gemäss SGPV folgende Punkte beachten:
• Wird die Produktionstechnik beherrscht? Die Einführung von neuen Kulturen auf dem Betrieb erfordert Wissen und Können, um stabile und genügende Erträge zu erreichen.
• Werden die zusätzlichen Kosten durch die höheren Landschaftsqualitätsbeiträge gedeckt? Die Landschaftsqualitätsbeiträge müssen die zuweilen tieferen Deckungsbeiträge der „neuen“ Kulturen decken, aber ebenso die zusätzliche Arbeit, die kompliziertere Arbeitsorganisation sowie die Erhöhung der Produktionskosten.
• Sind Absatzmöglichkeiten vorhanden? Der Produzent muss vor der Aussaat sicherstellen, dass die Produktion zu guten Bedingungen und ohne technische Probleme verkauft werden kann. Gewisse Getreide (z. B. Dinkel oder Emmer) benötigen spezielle Verarbeitungsbetriebe, die aber wie die Röllmühlen jedoch rar sind. Der SGPV weist darauf hin, dass gewisse Spezialitäten nur im Futterbereich zu relativ tiefen Preisen verwendet werden können, welche die Rentabilität der Kulturen schwächen.
• Ist genügend Saatgut vorhanden? Für einige Kulturen ist Saatgut in der Schweiz nicht erhältlich.
• Ist die Fruchtfolge längerfristig geplant? Die Massnahmen werden für die ganze Projektdauer (8 Jahre) geplant. Der Produzent muss sich vor der Einschreibung versichern, dass diese Mindestdauer keine grösseren Probleme in der Fruchtfolgeplanung mit sich bringt.
Der SGPV empfiehlt Produzenten, die an Landschaftsqualitäts-Projekten teilnehmen, sich mit der Sammelstelle in Verbindung zu setzen und jeden Schritt vor der Aussaat zu organisieren, inklusive der Ernte und der Übernahme.
„Bei den Sonnenblumen ist das Produktionspotenzial in der Schweiz noch nicht erreicht. Die Kultur ist in den für sie geeigneten Regionen weiterhin wirtschaftlich interessant“, hebt der SGPV hervor.