
Der Saatguthersteller KWS hält weiterhin ein Patent auf eine Maissorte, deren Stängel aufgrund einer leichteren Verdaulichkeit besser für die Tierfutterproduktion geeignet sind. (Symbolbild)
Bettina Kiener
Der Saatguthersteller KWS hält weiterhin ein Patent auf eine Maissorte, deren Stängel aufgrund einer leichteren Verdaulichkeit besser für die Tierfutterproduktion geeignet sind. Das Europäische Patentamt (EPA) hat einen Einspruch des Bündnisses «Keine Patente auf Saatgut!» nach einer mündlichen Verhandlung zurückgewiesen.
Dem EPA zufolge hat KWS im Rahmen des Einspruchsverfahrens Änderungen an seinem 2018 eingereichten Patent vorgenommen, sodass es jetzt den Anforderungen des Europäischen Patentübereinkommens entspricht. Das Bündnis «Keine Patente auf Saatgut!» spricht von kleinen, eher formalen Änderungen. Es stösst sich vor allem daran, dass sich der Patentschutz weiterhin auch auf natürlich vorkommende Genvarianten erstreckt.
Kritik an weitreichendem Patentschutz
Laut der Patentschrift werden sowohl transgene als auch cisgene, also dem natürlichen Genpool zugehörige Pflanzen erfasst. Konventionelle Züchtungstechniken wie Mutagenese sind ausdrücklich eingeschlossen. Daran entzündet sich die Kritik von «Keine Patente auf Saatgut!».
Das Bündnis fürchtet, dass durch das Patent unabhängige Züchtung behindert oder blockiert werden könnte. Nicht zuletzt, weil durch Patente auf Pflanzen und Saatgut erhebliche Kosten für Anwälte, genetische Analysen und Lizenzen verursacht würden.
Forderung nach rechtlicher Klarstellung
Im vorliegenden Fall des KWS-Patents gibt es dem Bündnis zufolge besonders grosse Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Umfangs und des Inhalts.
«Keine Patente auf Saatgut!» fordert die EU auf, klarzustellen, dass nach europäischem Patentrecht nur gentechnische Verfahren patentierbar seien und so die derzeitige Praxis des EPA zu beenden. Andernfalls seien erhebliche Folgen für die Pflanzenzüchtung, die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verbraucher zu erwarten.