Studien nur mit Schweizer Biohanf

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) hat sich im zweiten Anlauf für Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ausgesprochen. Sie will aber, dass ausschliesslich Cannabis aus Schweizer Biohanf verwendet werden darf.

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) hat sich im zweiten Anlauf für Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis ausgesprochen. Sie will aber, dass ausschliesslich Cannabis aus Schweizer Biohanf verwendet werden darf.

Mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, dies im Gesetz zu verankern, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. So kämen die Versuche der Schweizer Landwirtschaft zugute, argumentiert die Mehrheit der Kommission.

Im ersten Anlauf dagegen

In den übrigen Punkten folgte sie weitgehend den Anträgen des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung hiess sie die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen gut. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession darüber beraten.

Im ersten Anlauf hatte sich die Kommission gegen Versuche zur kontrollierten Abgabe von Cannabis für Genusszwecke ausgesprochen. Der Nationalrat befürwortete aber einen Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz. Die Kommission musste sich deshalb noch einmal mit der Vorlage befassen.

Hürden erhöhen

Gegen den Artikel stellten sich im Nationalrat die SVP und die Mehrheit der Mitte-Fraktion aus CVP, BDP und EVP. Aus diesen Reihen wird es nun Anträge geben, die Hürden für die Durchführung der Studien zu erhöhen. So wird etwa gefordert, dass Arbeitgeber und Schulen über die Teilnahme von Angestellten beziehungsweise Schülerinnen und Schülern informiert werden.

Im Rat war auch kritisiert worden, dass die Studien nicht die Drogenabstinenz zum Ziel hätten. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, es sei nötig, neue Wege zu prüfen. Trotz des Verbots konsumierten in der Schweiz über 200'000 Menschen regelmässig Cannabis.

Grundlage für Pilotversuche

Mit dem Experimentierartikel würde befristet auf zehn Jahre eine gesetzliche Grundlage für Pilotversuche geschaffen. Hintergrund ist die verweigerte Bewilligung für eine Cannabis-Studie der Universität Bern. Das Bundesamt für Gesundheit war zum Schluss gekommen, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe.

Die Pilotversuche würden sich ausschliesslich an über 18-Jährige richten. Die Teilnehmenden sollen eng begleitet und gesundheitlich überwacht werden.

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