Zoll für Import-Brotgetreide steigt um knapp vier Franken

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhöht den Zoll für importiertes Brotgetreide per 1. Juli um Fr. 3.80/100 kg. Damit steigt der Zollansatz (inkl. Garantiefondsbeitrag von Fr. 3.70) auf neu Fr. 17.80/100 kg. Die Ernte-Richtpreise können so realisiert werden, teilt der SGPV mit.

bau/blu |

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhöht den Zoll für importiertes Brotgetreide per 1. Juli um Fr. 3.80/100 kg. Damit steigt der Zollansatz (inkl. Garantiefondsbeitrag von Fr. 3.70) auf neu Fr. 17.80/100 kg. Die Ernte-Richtpreise können so realisiert werden, teilt der SGPV mit.

Grund für den Zuschlag sind die sinkenden internationalen Getreidepreise und der tiefe Euro. Der Zollzuschlag verbessert die Ausgangslage für die inländische Brotgetreidevermarktung. Wäre der Zollzuschlag vor den Richtpreisverhandlungen festgestanden, hätte allenfalls höhere Preise ausgehandelt werden können, erklärten Branchenkenner.

SGPV: Lagerkapazitäten ausreichend

Diese Erhöhung des Zollanstatze erlaube es, mindestens die von der Branche definierten Ernte-Richtpreise 2011 zu realisieren (min. 53.- Fr./dt für Weizen der Klasse TOP), schreibt der Schweizer Getreideproduzentenverband (SGPV). Er ist der Ansicht, dass die Situation in der weltweiten Getreideproduktion angespannt bleibt. Der SGPV rechnet mit einer stetig steigenden Nachfrage nach Getreide bei relativ tiefen Lagerbeständen. Die trockene Witterung werde die Preisschwankungen verstärken. Auch in der Schweiz werde sich die Trockenheit bemerkbar machen. Der SGPV erwartet, dass die Lagerkapazitäten bei den Sammelstellen ausreichend sind. Deshalb dürfte es dieses Jahr aus Gründen der Lagerkapazität nicht notwendig sein, vorzeitige Verkäufe zu tätigen.


Auch Import-Futtergetreide wird teurer

Nebst dem Brotgetreide wurden auch die Zollansätze für Futtergetreide teils stark erhöht. Die Grenzbelastung für Weizen, Roggen und Triticale steigt um je Fr. 4.– und jene für Erbsen um Fr. 2.–. Der Zuschlag für zubereitetes Tierfutter von Fr. 1.– wurde per 1. Juli aufgehoben. Damit verliere die Mischfutterindustrie im Gegensatz zu den Brotmühlen den «Industrieschutz» vollständig, kritisiert der Verband der  Futtermittelfabrikanten. Das BLW hält dem entgegen, dass mit der Zollerhöhung von Fr. 4.– bei Weizen der Industrieschutz kompensiert wurde.

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