GVO-Bericht des BLW erschienen

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz aufgrund eines Moratoriums bis 2021 verboten. Einige gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind als Tierfutter und Lebensmittel bewilligt.

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz aufgrund eines Moratoriums bis 2021 verboten. Einige gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind als Tierfutter und Lebensmittel bewilligt.

Nach der letzten Bewilligung eines GVO organisierte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)  mit der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) eine Reihe von  Gesprächen zur Risikobewertung. Zum Dialog wurde ein Bericht verfasst, der nun vorliegt. Der Bericht beschreibt das heutige Verfahren der Risikobewertung, das eine Beschreibung des GVO, eine Vergleichsanalyse, eine toxikologische Analyse und eine Analyse der Allergenität umfasst.

Im Bericht werden zudem Empfehlungen abgegeben, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Rohdaten und bezüglich der Grenzen ihrer Auslegung.  Auch wird  darauf hingewiesen, dass das Risikobewertungsverfahren ein Werkzeug zur Entscheidungsfindung und kein Entscheidungsinstrument ist. 

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