In den fünf Westschweizer Kantonen Waadt, Freiburg, Genf, Neuenburg und Wallis gelten für Bauern, die Hanf anbauen, ab sofort zusätzliche Regeln. Dazu gehört die Pflicht, den Behörden ab dem Anbau von fünf Pflanzen den Anbau zu melden.
Auch müssen Personen, die mit Hanf handeln, über eine Bewilligung verfügen. Und bei jeglichem Kauf oder Verkauf von Hanf ist ein schriftlicher Vertrag abzuschliessen. Das sieht das Konkordat der lateinischen Kantone über den Hanfanbau und -handel vor, welches laut einer Mitteilung der Freiburger Kantonsverwaltung vom Dienstag nun in Kraft getreten ist.
Die lateinischen Kantone hatten Ende 2010 die Ausarbeitung eines solchen Vertrags angekündigt. Er soll dazu beitragen, dass es im Hanfanbau möglichst nicht zu Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel kommt.
Hanf gilt als legal, wenn der THC-Gehalt in den Pflanzen 1 Prozent nicht übersteigt. Bis zu einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes und seiner dazugehörigen Verordnungen, die Mitte 2011 in Kraft trat, lag dieser Wert bei 0,3 Prozent.
Wenn in den fünf Westschweizer Konkordatskantonen Hanf mit einem THC-Wert von über einem Prozent festgestellt wird, gilt dieser Hanf automatisch als Droge und der Besitzer oder Händler wird bestraft. Laut der Mitteilung ist es möglich, dass die Kantone Bern und Tessin dem Konkordat beitreten. Die jurassische Regierung muss den Konkordatstext noch seinem Kantonsparlament vorlegen.