
Maiswurzelbohrer überwintern in Stoppelfeldern.
Syngenta
Aufgrund der teils schlecht entwickelten Maisbestände wurden Flächen bereits vorzeitig siliert, weitere werden im Verlauf des Augusts folgen. Die Futterversorgung auf vielen Landwirtschaftsbetrieben ist angespannt. Nun haben die kantonalen Pflanzenschutzdienste der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Luzern und Solothurn die Situation gemeinsam und in Absprache mit weiteren Kantonen beurteilt.
Aufgrund der ausserordentlichen Witterungssituation und der frühzeitigen Entfernung zahlreicher Maisbestände wird es in den genannten Kantonen keine Fruchtfolgeeinschränkung im Zusammenhang mit dem Maiswurzelbohrer geben – unabhängig von den Fangzahlen des Maiswurzelbohrers im Jahr 2026.
«Anbaupause» oder «Flächenanteile Kulturen»
Folglich darf auf einer Maisparzelle im Jahr 2027 erneut Mais angebaut werden, wenn auf der Parzelle im Jahr 2026 Mais angebaut wurde, sofern die Vorgaben der gewählten Fruchtfolgenvariante «Anbaupause» oder «Flächenanteile Kulturen» eingehalten werden. Damit kann insbesondere im Jahr 2027 auch auf Parzellen Mais angebaut werden, auf denen bereits im Jahr 2026 Mais angebaut wurde.
Denn durch die frühzeitige Entfernung der Maisbestände wird die Entwicklung und Vermehrung des Maiswurzelbohrers auf den betroffenen Flächen eingeschränkt. Die kantonalen Pflanzenschutzdienste werden die Situation und insbesondere die Entwicklung des Maiswurzelbohrers weiterhin überwachen, wie sie schreiben.